Petitionen

Thomas Oppermann leitet den Petitionsausschuss

Ein Mann sitzt in einem Sitzungssaal vor einem Mikrofon und spricht.

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann ist Vorsitzender des Petitionsausschusses, der sich am 22. November konstituiert hat. (© DBT/Melde)

Nachdem der Bundestag am 21. November die Einsetzung eines Petitionsausschusses beschlossen hatte (19/85), hat sich das neunköpfige Gremium am Mittwoch, 22. November 2017, konstituiert. Vorsitzender ist Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD). Dem Ausschuss gehören drei Mitglieder der CDU/CSU, zwei Mitglieder der SPD sowie je ein Mitglied der AfD, der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen sowie ebenso viele stellvertretende Mitglieder an.

Der CDU/CSU gehören dem Ausschuss Paul Lehrieder (Obmann), Andreas Mattfeldt und Gero Storjohann, für die SPD Stefan Schwartze (Obmann) und Martina Stamm Fibich, für die AfD Johannes Huber, für die FDP Manfred Todtenhausen, für Die Linke Kersten Steinke und für Bündnis 90/Die Grünen Corinna Rüffer an.

Zuständig für Bitten und Beschwerden

Dass dieser Ausschuss vor der Einsetzung von ständigen Ausschüssen gebildet wurde, hängt mit der voraussichtlichen Dauer der Regierungsbildung zusammen. Der Zuschnitt der ständigen Ausschüsse orientiert sich traditionell am Zuschnitt der Bundesministerien. Die ständigen Ausschüsse sollen erst eingesetzt werden, wenn der Zuschnitt der Ministerien feststeht. Um sich dennoch mit eingehenden Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern befassen zu können, hat der Bundestag die Einsetzung des Petitionsausschusses vorgezogen. Hinzu kommt, dass dessen Beratungsgegenstände das gesamte Spektrum der Bundesministerien betreffen können.

Der Petitionsausschuss zählt zu den Ausschüssen, die im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt werden. In Artikel 45c Absatz 1 heißt es: „Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt.“ Artikel 17 legt fest: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Im Anschluss an die konstituierende Sitzung fand eine nichtöffentliche Beratungssitzung statt. (vom/22.11.2017)