Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. November 2018, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Cannabis: Im Gesundheitsausschuss federführend beraten wird ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/die Grünen zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur erleichterten Verordnung von medizinischem Cannabis für Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung (19/5862). Um Patienten eine therapiegerechte Versorgung mit Cannabis als Medizin zu ermöglichen, solle der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch gestrichen werden. Der Genehmigungsvorbehalt habe sich in der Praxis nicht bewährt und könne dazu führen, dass die Linderung der Beschwerden von Patienten hinausgezögert oder verhindert wird, heißt es zur Begründung.
Kryptografie: Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung federführend beraten wird ein FDP-Antrag (19/4845) zur Entwicklung sicherer Kryptografieverfahren für Quantencomputer. Die FDP fordert zusammen mit nationalen Unternehmen die Entwicklung einer anerkannten Software zu unterstützen, die die Datensicherheit in Form einer auch gegen Angriffe mit Quantencomputern sicheren Verschlüsselung gewährleistet und das Qualitätssiegel „Made in Germany“ trägt. Die neu gegründete Cyber-Agentur müsse in Zusammenarbeit mit den drei Kompetenzzentren zur IT-Sicherheitsforschung – CISPA, CRISP und KAS-TEL – Regeln und Standards setzen, die die öffentliche Infrastruktur sowie Unternehmen umsetzen sollten, so dass die Sicherheit der Datenkommunikation auch bei Existenz von Quantencomputern sichergestellt werde. Die eigene IT-Infrastruktur soll quantencomputerresistent gemacht werden.
Antennengemeinschaften: Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend beraten wird ein Antrag der AfD-Fraktion zur Befreiung der Antennengemeinschaften von der Vergütungspflicht für die Kabelweitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen gegenüber Verwertungsgesellschaften (19/5911). Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, eine inhaltliche Reform der EU-Urheberrechtsrichtlinie anzustoßen, um Ausnahmen für Antennengemeinschaften zu erreichen. Anschließend solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorlegen, welcher bisher existierende Antennengemeinschaften zukünftig von einer Vergütungspflicht für die Weiterleitung der über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Mitglieder dieser Gemeinschaft befreit. Zudem solle sie Möglichkeiten prüfen, um bisher entstandene Forderungen der Verwertungsgesellschaften gegenüber Antennengemeinschaften aus bestehenden Vergütungspflichten erlöschen zu lassen und/oder deren Einziehung zu verhindern.
Enquete-Kommission Bundeswehr: Im Ausschuss für Verteidigung federführend beraten wird ein FDP-Antrag zur Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (19/5833). Die Kommission solle Mittel und Wege finden, die Streitkräfte der Bundesrepublik wieder in die Lage zu versetzen, allen ihren verfassungsmäßigen Aufgaben in vollem Umfang und zeitgerecht nachkommen zu können, heißt es in dem Antrag.
Tierschutz an Schlachthöfen: Zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wird ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/5890), den Tierschutz bei der Schlachtung auf Schlachthöfen deutlich zu verbessern. Dazu solle die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips bei Tierschutzkontrollen einheitlich in ganz Deutschland festgeschrieben werden. Des Weiteren sollen der Bund und die Länder gemeinsam Kontrollstandards und Kontrollintervalle vereinheitlichen. Darüber hinaus wird die Einführung eines Rotationsverfahrens für das amtliche Tierschutzüberwachungspersonal verlangt. Unregelmäßigkeiten sollen zudem auch an andere Landesveterinärämter gemeldet werden. Im Bereich der Schlachtung soll die Akkordarbeit bei tierschutzrelevanten Arbeitsschritten wie dem Treiben, Betäuben und Töten beendet werden. Dazu sollen auch Vorgaben zur Bandgeschwindigkeit gemacht und Regelungen für eine geeignete und zulässige Videoüberwachung von Zutrieb, Betäubung und Tötung der Tiere unter Gewährleistung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten erarbeitet werden.
Transparenter Bodenmarkt: Ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss beraten wird ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/5887), den Bodenmarkt transparent zu gestalten und zu regulieren, um eine breite Eigentumsstreuung zu erhalten und bäuerlichen Betrieben eine Zukunft zu geben. Die Grünen wollen unter anderem eine Genehmigungspflicht für den Erwerb und die Verpachtung von Land. Der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an Nichtlandwirte und an außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren solle begrenzt, hingegen das Vorkaufsrecht für ortsansässige, bäuerliche Betriebe, Junglandwirte und neue Betriebe gestärkt werden. Darüber hinaus wird ein Moratorium für die restlichen im Bundesbesitz verbliebenen ehemaligen volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen gefordert. Junglandwirte, Neueinsteiger in der Landwirtschaft und Betriebsneugründer wollen die Grünen fördern.
(eis/22.11.2018)