Immunität

Immunität zweier Abgeordneter aufgehoben

Der Bundestag hat am Mittwoch, 22. November 2017, einstimmig beschlossen, die Immunität der Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) und Marcus Held (SPD) aufzuheben. Im Anschluss an die Debatte um die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Mali wurde die Tagesordnung um die Beratung zweier Beschlussempfehlungen des neu konstituierten Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/90, 19/91) erweitert.

Vollzug gerichtlicher Beschlüsse genehmigt

Der Bundestag genehmigte den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen Held und Bleser gemäß Schreiben des Bundesjustizministeriums und der Leitenden Oberstaatsanwälte in Mainz und Koblenz.

Der Bundestag beschloss, dass nach Anlage 6 der Geschäftsordnung des Bundestages verfahren wird, in der es heißt (Nummer 5): „Ist der Vollzug einer angeordneten Durchsuchung oder Beschlagnahme gegen ein Mitglied des Bundestages genehmigt, ist der Präsident beauftragt, die Genehmigung mit der Auflage zu verbinden, dass beim Vollzug der Zwangsmaßnahme ein anderes Mitglied des Bundestages und – falls die Vollstreckung in Räumen des Bundestages erfolgen soll – ein zusätzlicher Vertreter des Präsidenten anwesend sind; das Mitglied des Bundestages benennt der Präsident im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Fraktion des Mitgliedes des Bundestages, gegen das der Vollzug von Zwangsmaßnahmen genehmigt ist.“ (vom/22.11.2017)