Olaf Scholz: Zukunftsinvestitionen im Haushalt 2019 sind solide finanziert
„Der von der Bundesregierung vorgelegte Haushalt trägt dazu bei, dass wir zuversichtlich in die Zukunft blicken können.“ Das sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsgesetzes 2019 (19/3400) des Finanzplans des Bundes für die Jahre 2018 bis 2022 (19/3401) am Dienstag, 11. September 2018. Der Haushalt sehe „notwendige und erforderliche“ Zukunftsinvestitionen vor. Gleichzeitig sei er solide finanziert.
„Festhalten an solider Haushaltspolitik“
Gut zehn Jahre nach Beginn der weltweiten Finanzkrise könne Deutschland vermelden, dass es „in diesem oder wahrscheinlich im nächsten Jahr“ möglich sei, dass Deutschland das Maastricht-Kriterium der Verschuldungsquote von höchstens 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts einhält, sagte Scholz.
Dies zeige, dass es richtig gewesen sei, in der Krise massiv zu investieren und eine hohe Verschuldung zu akzeptieren, aber in den besseren Zeiten auch dafür zu sorgen, dass die Schulden wieder heruntergehen. „An dieser soliden Haushaltspolitik werden wir auch in Zukunft festhalten“, kündigte der Finanzminister an.
„Brauchen eine gemeinsame militärische Beschaffung“
Scholz sagte weiter, es sei gut, dass finanzielle Spielräume auch für die Bereiche Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit genutzt würden. Zugleich sprach er sich gerade in Sachen Verteidigung für ein stärkeres europäisches Miteinander aus. „Wir brauchen eine gemeinsame militärische Beschaffung, weil wir sonst niemals in der Lage sein werden, das benötigte Maß an Sicherheit in Europa zu leisten“, sagte der Minister.
Eine europäische Aufgabe sei es auch, sicherzustellen, „dass es hier große Unternehmen gibt, die –ähnlich wie die digitalen Champions in der Welt – aus Europa heraus erfolgreich sind“. Geregelt werden müsse aber auch, wie diejenigen, die besonders erfolgreich sind, ihren Beitrag zur Finanzierung des Allgemeinwesens leisten.
„Unterstützung für Familien“
Finanzminister Scholz verwies während seiner Rede auch auf die im Haushalt geplanten Unterstützungen für Familien. Dazu gehörten die Rücknahme der sogenannten kalten Progression, die Erhöhung des Kindergeldes und die Verbesserung der Kinderfreibeträge. Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommenszuwächse nur die Inflation ausgleichen und es trotz unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der durchschnittlichen Steuerbelastung kommt.
Gut, so Scholz, sei es auch, dass es eine Rückkehr zur paritätischen Verteilung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebe und der Arbeitslosenversicherungsbeitrag gesenkt werde. Gleichzeitig werde jedoch sichergestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit genug Rücklagen für eine eventuell kommende nächste Krise hat.
Verbessern wolle die Bundesregierung auch die Situation derjenigen, an denen der Aufschwung bislang vorbeigegangen sei. So müssten Perspektiven für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Wichtig sei auch die Sicherung der Rente, wozu das Rentenpaket auf den Weg gebracht worden sei. Die geplante Rentenkommission soll zudem darüber diskutieren, „wie wir es hinbekommen, dass wir auch in Zukunft eine sichere Rente bekommen“.
„Kitagesetz ein Meilenstein“
Auch für Kinder werde etwas getan, sagte der Minister und verwies auf das „gute Kitagesetz“. Dieses sei ein Meilenstein, um die Situation der Kinder in Deutschland zu verbessern. Scholz sprach sich zudem für gebührenfreie Angebote bei der Kinderbetreuung aus.
Als eines der drängendsten Probleme in Deutschland bezeichnete er die Lage auf dem Wohnungsmarkt. Viele Wohnungen seien für Normalverdiener nicht mehr erschwinglich. Diese Aufgabe wolle die Bundesregierung lösen, kündigte er an. Ein Beitrag dazu seien das Baukindergeld, aber auch die befristeten verbesserten Abschreibungsbedingungen für private Investoren, „damit die Wohnungen jetzt und nicht irgendwann gebaut werden“. Gleichzeitig müsse der Mieterschutz ausgebaut werden.
„Tempo beim Ausbau der digitalen Infrastruktur“
Investieren will die Bundesregierung laut dem Finanzminister in Straßen, Schienen und Wasserwege ebenso wie in die digitale Infrastruktur. „Wir wollen Tempo machen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur“, sagte er.
Schließlich nahm er auch die Bildung in den Blick. Mit einer Grundgesetzänderung sollen Investitionen durch den Bund überall in Deutschland in Schulgebäude möglich werden. „Ich werbe dafür, dass das auch zustande kommt, denn es ist die Voraussetzung dafür, dass die vielen Investitionen der Kommunen und Länder gemeinsam mit der Kraft des Bundes auch die bessere Zukunft erreichen.“
Keine Neuverschuldung geplant
Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2019 sieht Ausgaben in Höhe von 356,8 Milliarden Euro vor. Das sind 13,2 Milliarden Euro mehr als das Soll für 2018. Von den Einnahmen in gleicher Höhe sollen 333,3 Milliarden Euro auf Steuern entfallen, 11,7 Milliarden Euro mehr als 2018. Eine Neuverschuldung ist der Vorlage zufolge nicht geplant.
Die Ausgaben für Investitionen sinken 2019 laut Haushaltsentwurf von 39,8 auf 37,9 Milliarden Euro. Im Haushalt 2018 war eine Zuweisung von 2,4 Milliarden Euro an den Digitalfonds investiv veranschlagt worden. Für die militärische Beschaffung veranschlagt der Entwurf 2019 15,36 Milliarden Euro, 3,05 Milliarden Euro mehr als 2018. Die Personalausgaben des Bundes sollen um 1,26 Milliarden Euro auf 34,65 Milliarden Euro steigen, die sächlichen Verwaltungsausgaben um 0,94 Milliarden Euro auf 16,6 Milliarden Euro. Für Zuweisungen und Zuschüsse plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 231,77 Milliarden Euro, 6,76 Milliarden Euro mehr als 2018.
Verkehrshaushalt größter Investitionshaushalt
Den größten Ausgabeposten mit 144,2 Milliarden Euro (2018: 139,18 Milliarden Euro) stellt der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) dar, der um 5,03 Milliarden Euro wachsen soll. Im Etat des Verteidigungsministeriums (Einzelplan 14) ist ein Aufwuchs um 4,38 Milliarden Euro auf 42,9 Milliarden Euro geplant.
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Einzelplan 12) sollen 2019 mit 29 Milliarden Euro 1,15 Milliarden Euro mehr zur Verfügung stehen als 2018. Der Einzelplan 12 stellt mit 17,08 Milliarden Euro den größten Investitionshaushalt dar, gefolgt vom Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit), in dem Investitionen in Höhe von 6,67 Milliarden Euro geplant sind.
Finanzplanung bis 2022
Die Finanzplanung des Bundes sieht eine Ausgabensteigerung auf 375,5 Milliarden Euro im Jahr 2022 vor. Gleichzeitig geht die Bundesregierung von einem Anstieg der Steuereinnahmen, die im Jahr 2017 bei 309,4 Milliarden Euro gelegen haben, auf 359,7 Milliarden Euro im Jahr 2022 aus.
Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren mit deutlich steigenden Ausgaben im Bereich der Rentenversicherungsleistungen. 2017 lag der Betrag der Vorlage zufolge noch bei 90,95 Milliarden Euro. Für 2019 sind 98,1 Milliarden Euro geplant – für 2022 110,05 Milliarden Euro.
Nach dem für 2019 geplanten deutlichen Zuwachs im Bereich der militärischen Verteidigung von 31,13 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 36,83 Milliarden Euro, geht die Bundesregierung in den Folgejahren nur von einem geringfügigen Anstieg aus. Für 2022 werden in der Finanzplanung 37,65 Milliarden Euro angegeben. Ebenfalls nur geringfügige Ausgabenerhöhungen sind im Bereich der Bundesfernstraßen (2022: 10,71 Milliarden Euro) und der Eisenbahnen des Bundes (2022: 11,29) geplant.
„Asylbedingte Belastungen des Bundeshaushaltes“
In der Vorlage aufgeführt werden auch die „asylbedingten Belastungen des Bundeshaushaltes von 2017 bis 2022“. Für 2017 gibt die Bundesregierung eine Gesamtbelastung von 14,15 Milliarden Euro an. 2019 wird hier mit 14,89 Milliarden Euro gerechnet. Laut dem Finanzplan wird für 2022 mit Ausgaben in Höhe von 13,63 Milliarden Euro gerechnet.
Nicht enthalten in dem Betrag ist die „flüchtlingsbezogene Entlastung Länder und Kommunen“, die 2017 bei 6,56 Milliarden Euro lag und laut Bundesregierung aufgrund laufender Gespräche mit den Ländern über die Ausgestaltung der zukünftigen Bundesbeteiligung für die kommenden Jahre noch nicht zu bemessen ist. (hau/scr/11.09.2018)