AfD fordert Klage gegen EZB-Programm zum Ankauf von Anleihen
Die Bundesregierung soll gegen sämtliche Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) seit Anfang 2015 zum Ankauf von Staats- und Unternehmensleihen sowie von Derivaten vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Dies fordert die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) in einem Antrag (19/27), den der Bundestag am Dienstag, 21. November 2017, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen hat.
Fraktion sieht europäische Verträge verletzt
Die AfD-Fraktion erinnert daran, dass die von europäischen Verträgen und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Bedingungen durch die aktuelle Politik der “gewaltigen„ Anleihenkaufprogramme (Asset Purchase Programme - APP) verletzt würden. Verwiesen wird darauf, dass inzwischen selbst das “sehr Euro- und EU-freundliche„ Bundesverfassungsgericht gravierende Bedenken im Hinblick auf das deutsche Verfassungsrecht wie auch auf die europäischen Verträge von Maastricht und Lissabon geäußert habe.
Mit einem Vorlagebeschluss vom 18. Juli 2017 habe das Verfassungsgericht beim Europäischen Gerichtshof angeregt, festzustellen, dass die inzwischen über zwei Billionen Euro ausmachenden Staatsanleihenkäufe über die “Public Sector Purchase Programme“ (PSPP) vertrags- und verfassungswidrig seien. „Die EZB hat diese Anleihemärkte zugunsten der sogenannten Euro-Südländer und mit hohem Anteil zulasten künftiger deutscher Steuerzahler heute faktisch planwirtschaftlich monopolisiert und marktwirtschaftlich dysfunktionalisiert“, stellt die AfD-Fraktion fest.
Höhe des Targetsaldos beanstandet
In Absprache mit dem deutschen Vertreter im EZB-Rat soll die Bundesregierung das sofortige Auslaufen insbesondere der PSPP-Programme sowie der weiteren APP-Programme „unmissverständlich anmahnen“. Die AfD-Fraktion verlangt, mit dem Vertreter der Bundesbank im EZB-Rat zu beraten, wie dem Anliegen Nachdruck verliehen werden könne. „Deutschland könnte etwa die Rückführung des sogenannten Target-Kontos der Deutschen Bundesbank bei dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) auf seinen ursprünglichen Zweck als kurzfristiges Verrechnungskonto für zwischenstaatliche Finanzsalden anmahnen, wie es bis 2007 der Fall war“, erläutert die Fraktion. Diese Höhe des Targetsaldos von derzeit 879 Milliarden Euro sei eine „hochgefährliche Absurdität“.
Auch zu den Vorstellungen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron „für einen Kollektivhaushalt aller europäischen Länder samt EU-Finanzminister und weiterer kollektiver Haftungsvehikel“ nimmt die AfD-Fraktion Stellung und bezeichnet sie als „eine absehbar rechtswidrige Zumutung“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „insbesondere Frankreich über alle verfügbaren Kanäle der Bundesregierung und über die EU-Institutionen glaubhaft und frühzeitig zu signalisieren, dass Deutschland auch auf finanziellem Gebiet seine Souveränität künftig nicht mehr zu großen Teilen ,europäisieren' und damit aufgeben wird“.
Alle Planungen für die „Vereinigten Staaten von Europa“ würden eklatant gegen das Demokratieprinzip verstoßen, sofern nicht der Wille oder deutschen und der anderen europäischen Bürger festgestellt werde. „Ein aus souveränen Nationen bestehender europäischer Staatenverbund ist der einzig legale und demokratische Rahmen für eine vertiefte Zusammenarbeit“, heißt es in dem Antrag. (eis/hle/21.11.2017)