Befragung der Bundesregierung

Peter Alt­maier in­for­miert über geplante Än­de­run­gen im Energie­recht

Mit einer Reihe von Änderungen an Gesetzen und Verordnungen im Energiebereich will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Mit dem nun im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften stelle sie die „zentralen Weichen für eine sicherere und bezahlbarere Energiewende“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der die geplanten Neuregelungen am Mittwoch, 7. November 2018, im Rahmen der Regierungsbefragung des Bundestages vorstellte.

Sonderausschreibungen für Windenergie und Fotovoltaik

Dabei geht es neben einer Absenkung der Förderung neuer Fotovoltaikdachanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt insbesondere um die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Fotovoltaik: Von 2019 bis 2021 sollen die derzeit vorgesehenen Ausschreibungsmengen um vier Gigawatt je Technologie erhöht werden. 

„Das ist ein wichtiger Schritt, um den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern“, sagte Altmaier. Mit den vorgesehenen Sonderausschreibungen komme der Ausbau noch schneller voran – und die Kosten seien auch „finanziell zu bewältigen“.

„Netzausbau bezahlbar und sicher vorantreiben“

Gleichzeitig will die Bundesregierung mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz den Netzausbau beschleunigen. Dieser solle allerdings nicht nur „schnell“ erfolgen, sondern auch marktwirtschaftlich und kosteneffizient, betonte Altmaier. 

„Nur mit einer bezahlbaren und sicheren Energieversorgung können wir weiter auf eine breite Zustimmung der Bevölkerung für die Energiewende bauen.“

„Akzeptanz für Windenergie fördern“

Um die Akzeptanz insbesondere von Windenergie an Land zu steigern, plane die Bundesregierung unter anderem eine „bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ einzuführen. 

„Wir setzen auf eine innovative Transpondertechnik, um das Dauerblinken der Windenergieanlagen zu beenden“, versprach der Minister. Die Windenergieanlagen leuchteten damit nachts nur, wenn ein Flugzeug in der Nähe sei.

EEG-Privilegierung für neue KWK-Anlagen

Eine weitere Gesetzesänderung soll den beihilferechtlichen Kompromiss mit der Europäischen Kommission hinsichtlich der EEG-Privilegierung für Neuanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) umsetzen. 98 Prozent der Anlagen sollen dadurch ab 1. Januar 2019 wieder ihre bis Ende 2017 geltende Privilegierung erhalten. 

Für die meisten werde es daher „keine Rückforderungen“ geben, so Altmaier. Für etwa 200 Anlagen werde die Umlage je nach Rentabilität graduell ansteigen.

AfD fragt nach Kosten der Energiewende

Steffen Kotré (AfD), Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, hielt dem Minister vor, der Ausbau der erneuerbaren Energien werde „schlecht gemanagt“ – zu diesem Ergebnis komme auch der Bundesrechnungshof. Konkret wollte der Abgeordnete wissen, wie die Kosten für die Energiewende berechnet worden seien: „Was kostet uns eigentlich die Energiewende? Wann liegt uns hier eine Zahl vor?“ 

Altmaier erinnerte in seiner Antwort daran, dass er bereits 2013 als Bundesumweltminister darauf hingewiesen habe, dass sich die Kosten für den Ausbau bis 2040 auf rund eine Billion Euro belaufen könnten, wenn der Ausbau nicht marktwirtschaftlich und kostenorientiert erfolge. Dies sei aber gelungen, betonte Altmaier. Aufgrund der gesunkenen Kosten für Neuanlagen – etwa durch die Umstellung von festen Einspeisevergütungen auf Ausschreibungsmodelle – erwarte er aber nicht, dass dieser hohe Betrag in voller Höhe auch wirklich erreicht werde, so der Minister.

Netzausbau vor Energieausbau

Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) wollte wissen, wie bei den geplanten Sonderausschreibungen die Einhaltung des Grundsatzes „Netzausbau vor Ausbau erneuerbarer Energien“ gewährleistet werde. „Wie soll das konkret ablaufen – erfolgt dort, wo es keinen Netzanschluss gibt, auch kein Ausbau?“

Nicht überall in Deutschland gebe es das Problem von Netzengpässen, antwortete darauf der Bundeswirtschaftsminister. „Es gibt Gebiete, die einen hohen Bedarf an Energie haben – und wo auch die Netzanschlüsse vorhanden sind.“ Dies sei etwa südlich der Mainlinie der Fall. Geplant seien hier Zuschläge von 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Diese sollten es attraktiver machen, so Altmaier, in den Regionen Anlagen zu bauen, wo die Netze bereits vorhanden sind. In Netzengpassgebieten sollten entsprechend Ausschreibungen weniger berücksichtigt werden.

Grüne Kritik an geplanter Kürzung der Fotovoltaik-Vergütung

Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik von Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte das Vorhaben der Bundesregierung, die Förderung für Fotovoltaikanlagen zu kürzen: „Seit fünf Jahren kommen wir zum ersten Mal dem Ausbaupfad nahe – und jetzt wollen Sie die Vergütung so massiv reduzieren. Gehen Sie denn weiterhin davon aus, dass Sie Ihre Ausbauziele erreichen?“, erkundigte sich die Abgeordnete. 

Davon gehe er aus, entgegnete Altmaier. Für die kleinere Anlage ändere sich ohnehin nichts. „Bei den größeren Anlagen bis 750 Kilowatt sind wir aber von Seiten der EU gehalten, zu prüfen, ob eine Überförderung vorliegt“, erklärte der Minister. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Rendite der großen Anlagen zuletzt stark gestiegen sei. Grund sei die „hohe Differenz“ zwischen Einspeisevergütung und Kosten. „Mit den Kürzungen gewährleisten wir die Europarechtskonformität des Gesetzes.“ Auch Mieterstrom-Anlagen könnten noch mit sechs bis acht Prozent Rendite rechnen. „Das ist kein schlechter Wert“, so Altmaier.

SPD besorgt um Zukunft von Mieterstromprojekten

Hier knüpfte Timon Gremmels (SPD) an. Er verwies auf große Befürchtungen und Kritik von Verbänden und Versorgern in der Branche, dass dem „zarten Pflänzchen“ des Mieterstroms durch die Kürzung der Förderung künftig das Aus drohe. „Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen?“, fragte der Abgeordnete. Im Koalitionsvertrag habe sich die Große Koalition doch darauf geeinigt, den Mieterstrom auszubauen. „Sehen Sie nicht die Gefahr, dass sich solche Projekte künftig gar nicht mehr rentieren?“ 

Altmaier betonte, dass es auch bei Mieterstrom-Projekten keine Überförderung gebe dürfe. Die Bundesregierung werde weiterhin aber für Rahmenbedingungen sorgen, damit sich solche Projekte lohnten. „Die Entwicklung werden wir sehr genau beobachten. Es soll ein attraktives Modell bleiben.“

Stockender Netzausbau

Sandra Weeser (FDP), Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, kritisierte den schleppenden Ausbau der Stromnetze. Von den erforderlichen Kilometern sei nur ein geringer Teil bisher gebaut. „Der Koalitionsvertrag stellt aber Sonderausschreibungen im EEG unter Vorbehalt der Aufnahmefähigkeit der Netze – wie passt das zusammen?“, hakte die Abgeordnete nach. 

Altmaier betonte erneut, dass es in Deutschland nicht nur Netzengpassgebiete gebe. An den „Hot Spots“, dort, wo der Ausbau der Netze stocke, werde zudem mit Hochdruck daran gearbeitet, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, so der Minister. Altmaier zeigte sich optimistisch, dass bis zu dem Zeitpunkt, an dem die neu ausgeschriebenen Anlagen gebaut würden, auch die erforderlichen Netze vorhanden seien.

„Echte Bürgerenergie fördern“

Lorenz Gösta Beutin, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, monierte das Fehlen einer neuen Regelung zur Förderung „echter“ Bürgerenergie im Gesetzesvorhaben. „Wäre es nicht ein richtiger Weg, echte Bürgerenergie etwa durch Ausnahmeregelungen bei Ausschreibungen zu fördern?“, wollte Beutin vom Bundeswirtschaftsminister wissen. 

Dieser unterstrich das Interesse der Bundesregierung, Bürgerenergieprojekte zu unterstützen. „Wir wollen natürlich, dass solche Projekte bei Ausschreibungen zum Zug kommen – und sie müssen auch umgesetzt werden.“ Daran jedoch hapere es oft, so Altmaier. Fast 90 Prozent der Projekte, die bei Ausschreibungen bis 2017 den Zuschlag bekommen hätten, seien noch nicht realisiert. „Bevor wir weitere Erleichterungen für Bürgerstromprojekte diskutieren, müssen wir uns erst darum kümmern.“ (sas/07.11.2018)

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