Bundesregierung legt Zensusvorbereitungsgesetz vor
Mit einem Gesetzentwurf „zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021“ (19/3828), den die Bundesregierung vorgelegt hat, hat sich das Parlament am Donnerstag, 27. September 2018, in erster Lesung befasst. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Inneres und Heimat. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Laut Bundesregierung bedarf die Lieferung der Meldedaten für den Zensus 2021 eines Testdurchlaufs, um die Übermittlungswege und die Qualität der zu übermittelnden Daten rechtzeitig im Vorfeld überprüfen zu können. Zusätzlich sollen die Daten der Prüfung und Weiterentwicklung der Programme zur Durchführung des Zensus 2021 dienen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Rechtsgrundlage für diese Übermittlung geschaffen. Danach sollen die Meldedaten zum Stichtag 13. Januar 2019 von den Meldebehörden mit Klarnamen geliefert werden. (sto/sas/27.09.2018)