Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. Juli 2018, einstimmig eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken: Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung ein (19/3071), der federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten wird. Mit dem Gesetzentwurf soll die bestehende gesetzliche Regelung für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu urheberrechtlich geschützten Inhalten ergänzt werden. So solle eine Erlaubnis für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Menschen geschaffen werden, die es ihnen erlaubt, ohne Zustimmung des Urhebers barrierefreie Kopien von Werken zum eigenen Gebrauch herzustellen oder herstellen zu lassen. Auch sollen Blindenbibliotheken und andere befugte Stellen barrierefreie Kopien herstellen und sie dem genannten Personenkreis zur Verfügung stellen können.
Mindestalter für Fahrerlaubnis AM: Die FDP hat einen Antrag (19/2987) vorgelegt, der darauf abzielt, das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM dauerhaft auf 15 Jahre zu senken. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten.
Soziale Wohnraumförderung: Ein Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016 (18/13054) wird federführend im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beraten. Wie aus dem Bericht hervorgeht, sind 2016 in Deutschland 24.550 neue Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gebaut worden. Das entspricht einer Steigerung von 68 Prozent gegenüber dem Vorjahr (14.653 Sozialwohnungen). Deutliche Steigerungen seien vor allem in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Berlin zu verzeichnen gewesen. In Baden-Württemberg und Thüringen habe die Zahl der neuen geförderten Wohnung im Vergleich zum Vorjahr deutlich abgenommen. Gar keine neuen Mietwohnungen seien im Saarland sowie in Sachsen und Sachsen-Anhalt errichtet worden. Für 2016 hatte der Bund die Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau von 518 Millionen Euro auf 1,018 Milliarden Euro erhöht. Die Zahlungen fließen noch bis einschließlich 2019 und gehen auf die Föderalismusreform 2006 zurück. Im Zuge der Reform war die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung in die alleinige Verantwortung der Länder übertragen worden.
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft: Der Dritte Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und der Wohngeld- und Mietenbericht 2016 (18/13120) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beraten. In Metropolkernen sind die Mieten für Erst- und Wiedervermietungen zwischen 2014 und 2016 überdurchschnittlich stark gestiegen, heißt es in dem Bericht. Die Angebotsmieten erhöhten sich dort jährlich um 5,1 Prozent. Das sei deutlich mehr als in kreisfreien Großstädten (3,7 Prozent) sowie Universitätsstädten (3,5 Prozent). 2016 habe die durchschnittliche Nettokaltmiete in Metropolkernen 9,71 Euro pro Quadratmeter betragen. 2016 habe die durchschnittliche Nettokaltmiete für Erst- und Wiedervermietungen in Deutschland bei 7,65 Euro pro Quadratmeter (West: 8,03 Euro, Ost: 6,64 Euro pro Quadratmeter) gelegen. Die Streuung sei erheblich: In München würden bis zu 15,65 Euro pro Quadratmeter fällig, während in den Landkreisen Wunsiedel und Lüchow-Dannenberg unter 4,30 Euro pro Quadratmeter zu zahlen seien. Die Bestandsmieten entwickeln sich laut Bundesregierung weniger dynamisch. Die Nettokaltmiete lag 2016 im Schnitt bei 5,75 Euro pro Quadratmeter. 2015 waren es 5,69 Euro pro Quadratmeter.
Biologische Vielfalt: Der Rechenschaftsbericht 2017 der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (18/13280) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Dem Bericht zufolge muss die Bundesrepublik mehr tun, um die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vollständig zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen reichten nicht aus, teils sei die Trendwende noch nicht geschafft, teils gehe die Zielerreichung nur sehr langsam voran. Von den 19 Indikatoren der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt befänden sich aktuell nur zwei Indikatoren (Landschaftszerschneidung, Nachhaltige Forstwirtschaft) in der Nähe des angestrebten Zielbereichs. Mit Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 werde sich der Indikator „Landschaftszerschneidung“ allerdings wieder verschlechtern, heißt es weiter. Elf weitere Indikatoren seien noch weit beziehungsweise sehr weit vom Zielbereich entfernt. Für sechs Indikatoren sei kein Status bestimmbar. Für sieben der 19 Indikatoren lasse sich zudem bereits eine Trendanalyse durchführen. Demnach zeigten vier Indikatoren einen statistisch signifikanten Trend hin zum Zielwert (Gebietsschutz, Flächeninanspruchnahme, Ökologischer Landbau, Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft). Bei zwei Indikatoren (Artenvielfalt und Landschaftsqualität, Dauer der Vegetationsperiode) sei ein statistisch signifikanter Trend weg vom Zielwert zu erkennen. Kein signifikanter Trend lasse sich für den Indikator „Nachhaltige Forstwirtschaft“ feststellen.
Raumordnungsbericht 2017: Der Raumordnungsbericht 2017 der Bundesregierung (18/13700) wird im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen federführend beraten. Ende 2015 lebten 82,2 Millionen Menschen in Deutschland und damit etwa zwei Millionen mehr als 1990. Von 1990 bis 2015 sind dem Bericht zufolge fünf Millionen Menschen zugewandert, vor allem in die Großstädte und ihre Ballungsräume. In vielen ländlichen Regionen nehme die Bevölkerungszahl dagegen stetig ab. Derzeit würden 68 von 401 Kreisen (einschließlich kreisfreier Städte) in Deutschland mit weniger als 100 Einwohnern pro Quadratkilometer als „dünn besiedelt“ gelten, heißt es. Bis 2035 könnte nach Regierungsangaben jeder siebte Kreis (51 Kreise) in den alten und jeder zweite Kreis (45 Kreise) in den neuen Bundesländern in diese Kategorie fallen. Laut Bericht liegt das Durchschnittsalter der Bevölkerung in Deutschland derzeit bei 44,3 Jahren. Im Jahr 2035 werde es nach der Raumordnungsprognose des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung bei 47,3 Jahren liegen. Während die meisten Großstädte ihre Altersstruktur durch Zuwanderung stabil halten könnten, steige der Altersdurchschnitt in vielen ländlichen Regionen und Umlandregionen der Großstädte im Verhältnis stärker an. „Insgesamt werden 2035 knapp sieben Millionen Menschen über 80 Jahre alt sein“, heißt es in dem Bericht.
Rechnung für das Haushaltsjahr 2017: Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes zur Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2017 (Einzelplan 20 des Bundeshaushalts) wurde zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Laut Antrag lagen die Ausgaben des Rechnungshofes mit 145,16 Millionen Euro um 5,76 Millionen Euro unter dem Soll-Wert von 150,93 Millionen Euro. Die Einnahmen fielen mit 4,48 Millionen Euro um 293.00 Euro höher aus als der Soll-Wert von 4,19 Millionen Euro.
Bekämpfung der Geldwäsche: Die Linke fordert eine effektivere Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland. Ein entsprechender Antrag (19/2592) wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. In der Vorlage verlangt die Linksfraktion von der Bundesregierung Sofortmaßnahmen, um den reibungslosen Ablauf der Bearbeitung und Weiterleitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen zu gewährleisten.
(vom/05.07.2018)