Bundestagsfraktionen kritisieren AfD-Antrag zur Entwicklungspolitik
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober 2018, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Entwicklungshilfe für bei Abschiebungen nicht kooperierende Staaten beschränken“ (19/5042) debattiert. Zur weiteren Beratung wurde der Antrag an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
„Entwicklungsleistungen kürzen oder streichen“
Die AfD-Fraktion will, dass Staaten, die bei der Rücknahme ihrer in Deutschland nicht aufenthaltsberechtigten Staatsbürger nicht kooperieren, Entwicklungsleistungen so lange gekürzt und letztlich gestrichen werden, bis diese Staaten wieder Ausweisdokumente ausstellen, die eine Ausweisung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland möglich macht. Außerdem solle die Bundesregierung regelmäßig bewerten, in welchem Maße und in welchem Zeitrahmen Staaten ihre in Deutschland ausreisepflichtigen Bürger wieder aufnehmen.
Zur Begründung heißt es, Rückführungen scheiterten auch daran, dass sich die Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen weigern, für diese Personen Personaldokumente bereitzustellen. Bei diesen Staaten handele es sich fast ausschließlich um Entwicklungsländer, die Empfänger deutscher Entwicklungsleistungen sind. (vst/hau/vom/18.10.2018)