Ausschuss befasst sich mit Eingaben zu Tierversuchen und zur Grenzsicherung
Der Petitionsausschuss hat sich in öffentlicher Sitzung am Montag, 8. Oktober 2018, mit zwei Petitionen befasst. Zu Beginn der Sitzung unter Leitung von Marian Wendt (CDU/CSU) stand eine Eingabe auf der Tagesordnung, in der ein Verbot von Tierversuchen mit dem Schweregrad „schwer“ gefordert wird. Im Anschluss daran hat der Ausschuss die von der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Vera Lengsfeld eingebrachte Petition mit der Forderung, „die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wieder herzustellen“ beraten.
Regierung sieht keinen Rechtsbruch
Beim Thema Verbot von Tierversuchen mit dem Schweregrad „schwer“ ist nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Joachim Fuchtel (CDU), die 2010 in Kraft getretene EU-Tierversuchsrichtlinie in Deutschland „eins zu eins“ umgesetzt worden. Die EU habe die Umsetzung durch die Bundesregierung vollständig akzeptiert, sagte Fuchtel während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses.
Dem widersprach Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Ärzte gegen Tierversuche, die die in der Ausschusssitzung diskutierte Petition eingereicht hatte und kritisierte, dass das deutsche Tierschutzrecht gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie verstoße.
Obergrenze für Schmerzen in Tierversuchen
Die EU-Richtlinie sehe unter anderem „eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste vor, die in Tierversuchen nicht überschritten werden darf“. Dies stelle ein Verbot der sogenannten „schwerstbelastenden Tierversuche“ dar, sagte die Petentin. Gleichzeitig habe die EU eine Ausnahmeregelung eingefügt. Danach könnten Mitgliedsstaaten „in Ausnahmefällen“ eine vorläufige Maßnahme zur Genehmigung beschließen.
Deutschland, so Gericke, habe von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, diese aber „falsch ungesetzt und falsch formuliert“. Im deutschen Recht reiche statt des „Beleges eines besonderen Ausnahmefalles“ die „wissenschaftlich begründete Darlegung“, die ohnehin für alle Tierversuche gefordert werde. „Das Ziel der Richtlinie, dass schwerstbelastende Tierversuche nicht mehr regelmäßig sondern nur in Ausnahmefällen stattfinden sollen, bleibt unberücksichtigt“, kritisierte die Petentin.
Kein generelles Verbot möglich
„Ein generelles Verbot von Versuchsvorhaben, die der Belastungskategorie ,schwer' zuzuordnen sind, ist nach der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht möglich“, sagte hingegen Staatssekretär Fuchtel. Dies gelte es zur Kenntnis zu nehmen. Im Übrigen sei die richtlinienkonforme Umsetzung aus Sicht der Bundesregierung durch das Tierschutzgesetz in Deutschland erfolgt. Erst im März diesen Jahres sei im Rahmen der jährlichen Gespräche unter Fachleuten auch seitens der EU dieser Standpunkt unterstrichen worden.
Was den Verweis auf Rechtsgutachten angeht, die von der Petentin angeführt worden waren und die die deutsche Regelung als verfassungswidrig bezeichnen würden, sagte Fuchtel, es sei nicht ungewöhnlich, dass es in der Gesellschaft verschiedene Meinungen gebe. Die Frage sei, welche die herrschende ist.
Umsetzung zu Lasten des Tierschutzes
Dieser Argumentation vermochten die Petentin und die sie begleitende Juristin Davina Bruhn nicht zu folgen. Die Richtlinie sei „definitiv nicht eins zu eins umgesetzt worden“, sagte Bruhn. Als Beispiel führte sie unter anderem auf, dass in der Richtlinie von „langanhaltenden Belastungen und Schmerzen“ die Rede sei. Das sei in Deutschland „zu Lasten des Tierschutzes“ als „längerandauernd“ umgesetzt worden.
Auch sei als Folge der gesetzlichen Umsetzung in Deutschland keine Abgrenzung zwischen schweren und schwerstbelastenden Versuchen vorhanden. „Für ein Verbot schwerstbelastenden Tierversuche hat die EU-Richtlinie einen Handlungsspielraum erlassen, den der Gesetzgeber nicht aufgegriffen hat“, sagte Bruhn.
Petition „Gemeinsame Erklärung 2018“
Im zweiten Teil der Sitzung befasste sich der Petitionsausschuss mit der „Gemeinsamen Erklärung 2018“. Die Petentin Vera Lengsfeld schreibt dazu in der Eingabe, die mehr als 65.000 Unterstützer gefunden hat, der seit Herbst 2015 andauernde Zustand eines unkontrollierten Zustroms von illegalen Migranten über die deutsche Außengrenze müsse umgehend beendet werden. Auch in der Zeit vor dem September 2015 gab es illegale Grenzübertritte nach Deutschland. Das machte Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat, vor dem Petitionsausschuss deutlich. Deutschland befinde sich innerhalb des Schengen-Raums, in dem die Binnengrenzen offen seien, sagte der Staatssekretär. Insofern komme es auch immer wieder zu illegalen Grenzübertritten. Es könne also weder von einem Rechtsbruch die Rede sein, noch davon, dass im September 2015 „Grenzen geöffnet wurden“.
Die Petentin hatte zuvor den sofortigen Stopp der illegalen Migration nach Deutschland gefordert. Seit dem 5. September 2015 herrsche in Deutschland ein Ausnahmezustand. Die Entscheidung von Bundeskanzlerin Merkel, die Grenze „für ein paar Tausend Flüchtlinge“ zu öffnen, habe einen regelrechten Migrantenstrom ausgelöst. „Bis heute kann jeder die deutsche Grenze ohne Papiere passieren, der in der Lage ist, das Wort Asyl auszusprechen“, kritisierte Lengsfeld.
Ungeklärte Identitäten, gefälschte Papiere
Auch der amtierende Innenminister Horst Seehofer (CSU) habe diese Anweisung seines Amtsvorgängers Dr. Thomas de Maizière (CDU) nicht rückgängig gemacht. Folge davon sei, das seit 2015 mehr als eine Million Migranten eingewandert seien - „überwiegend junge Männer, darunter auch zahlreiche Kriminelle und Terroristen“, sagte die Petentin. Deren Identitäten seien vielfach ungeklärt, da sie überwiegend keine oder gefälschte Papiere bei sich gehabt hätten.
Niemand rede die entstandenen Probleme klein, sagte Staatssekretär Krings. „Es ist völlig klar, dass das von der Quantität eine nicht akzeptable Größenordnung an illegaler Migration war.“ Als wesentliche Elemente, mit denen illegale Grenzübertritte deutlich reduziert werden könnten, benannte Krings die Schleierfahndung oder die in Nordrhein-Westfalen geplanten „strategischen Fahndungen“.
Grenzkontrollen bis Mitte November
An drei stationären Übergangsstellen würden derzeit zudem Grenzkontrollen stattfinden. Dort komme es auch zu Zurückweisungen. Über eine Fortführung dieser Kontrollen über Mitte November hinaus habe Innenminister Seehofer noch nicht entschieden. „Ich gehe davon aus, dass eine Fortführung stattfindet“, sagte der CDU-Politiker.
Wie sie sich konkret eine Grenzsicherung vorstelle, fragten in der Sitzung mehrere Abgeordnete die Petentin. „Man muss die Bundespolizei einfach ihren Job machen lassen“, antwortete Lengsfeld. Dazu müsse die vom ehemaligen Innenminister de Maizière erteilte Anweisung zurückgenommen werden, forderte sie. Nach dieser „Ministeranordnung“ befragt, entgegnete Innen-Staatssekretär Krings, dazu könne er nichts sagen. (hau/08.10.2018)