Regierung will das Recht des Angeklagten stärken
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Oktober 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung (19/4467) in erster Lesung debattiert und zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
EU-Vorgaben werden umgesetzt
Vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie 2016 / 343, deren Vorgaben das deutsche Recht bereits weitgehend entspreche, solle der Gesetzentwurf die Strafprozessordnung (StPO) nur punktuell im Hinblick auf das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung ändern, heißt es darin.
Diese Änderungen eine Hinweispflicht in den Fällen einer zulässigen Abwesenheitsverhandlung, die Pflicht der Belehrung des Angeklagten über seine Rechte in Fällen der Abwesenheitsentscheidung und das Recht des inhaftierten Angeklagten auf Anwesenheit in der Revisionshauptverhandlung. Wie es in dem Anschreiben der Bundesregierung heißt, hat der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf. (mwo/11.10.2018)