Genehmigung für technische Hilfe bei Rüstungsproduktionen im Ausland
Über einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (19/2697), eine Genehmigungspflicht für die technische Unterstützung der Rüstungsproduktion im Ausland einzuführen, hat der Bundestag am Donnerstag, 27. September 2018, erstmalig debattiert. Anschließend wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie übernimmt die Federführung.
Gemeinsamer Antrag der Linken und Grünen
Ziel des Antrags ist es, eine Genehmigungspflicht für die technische Unterstützung der Rüstungsproduktion im Ausland einzuführen. Rüstungskonzerne könnten Experten zur technischen Unterstützung entsenden und bräuchten dafür keine Genehmigung der Bundesregierung, sofern es sich nicht um die Unterstützung im Bereich von chemischen oder biologischen Waffen oder Atomwaffen handle, schreiben die Abgeordneten. Dies müsse korrigiert werden.
Entsprechend fordern sie die Bundesregierung auf, die Außenwirtschaftsverordnung dahingehend zu ändern, „einen Genehmigungsvorbehalt für die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung oder der Verbreitung auch von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Drittländern durch deutsche Staatsbürger und Inländer einzuführen“. (sas/ahe/27.09.2018)