Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 13. September 2018, einige Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen.
Afrikanische Schweinepest: Im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes (19/3069, 19/3827) federführend beraten. Mit Hilfe von Verordnungsermächtigungen will die Regierung verhindern, dass sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiter ausbreitet. Die Regelungen sehen unter anderem die Einzäunung entsprechender Gebiete vor. Sie sollen Nutzungsverbote oder -einschränkungen für landwirtschaftliche Flächen erlauben und die Jäger verpflichten, verstärkt nach natürlich verstorbenem Wild zu suchen oder Wild in betroffenen Gebieten zu jagen.
Bezüge und Versorgung von Bundesbeamten: Im federführenden Innenausschuss wird der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (19/4116) beraten. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten in Anlehnung an den Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 18. April 2018 erhöht. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden rückwirkend zum 1. März 2018 sowie zum 1. April 2019 und zum 1. März 2020 linear angehoben. Die Erhöhung 2018 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage von 0,2 Prozentpunkten. Zum 1. März 2018 erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge also um 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent. Die Bezieher von Dienstbezügen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 6 erhalten 2018 zusätzlich eine einmalige Zahlung von 250 Euro. Die Bezüge der Beamtenanwärter erhöhen sich zum 1. März 2018 um 50 Euro und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro. Für den Bundeshaushalt (ohne Post und Bahn) ergeben sich 2018 Mehrbelastungen von 620 Millionen Euro, 2019 von 1,26 Milliarden Euro, 2020 von 1,65 Milliarden Euro und in den Folgejahren von 1,7 Milliarden Euro. Der Versorgungsrücklage werden 2018 weitere 50 Millionen Euro zugeführt.
Beamte mit britischer Staatsangehörigkeit: Ebenfalls im federführenden Innenausschuss wird der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes (19/4117) beraten. Anlass für die Gesetzesänderungen ist der für März 2019 erwartete Brexit. Nach Artikel 116 des Grundgesetzes dürfen neben Deutschen unter anderen auch solche Personen in das Beamtenverhältnis berufen werden, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates haben. Im Gegenzug müssen Beamten entlassen werden, wenn die Voraussetzung der Staatsangehörigkeit nicht mehr erfüllt ist. Mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU würde dies auf Beamte zutreffen, die nur die britische Staatsangehörigkeit haben. Für den Bund besteht aber im Bundesbeamtengesetz bereits die Möglichkeit einer Ausnahme, wenn ein „dringendes dienstliches Bedürfnis“ besteht. Eine solche Ausnahme soll nun auch im Beamtenstatusgesetz geschaffen werden. Damit sollen auch die Länder und Kommunen Beamte, die die Voraussetzung der Staatsangehörigkeit nicht mehr erfüllen, im Beamtenstatus halten können.
Einfuhr von Kulturgütern in die EU: Ein Antrag der FDP-Fraktion (19/3173) zu einem Vorschlag für eine EU-Verordnung über die Einfuhr von Kulturgütern (Ratsdokument 11272 / 17) wird federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten. Die FDP will, dass die Bundesregierung in Brüssel Änderungen an dem Verordnungsvorschlag durchsetzt und mit ihrem Antrag eine entsprechende Stellungnahme des Bundestages erreichen. Nach dem Willen der Liberalen soll für jede Art von Kunstgegenständen eine differenzierte Alters- und Wertgrenze festgelegt werden, wobei die Altersgrenze von 250 Jahen nicht unterschritten werden soll. Auch solle für die Erteilung einer Einfuhrlizenz ein Zeitraum von zehn Tagen eingeführt werden. Kulturgut aus einem EU-Herkunftsland solle ohne Restriktionen frei wieder in die EU eingeführt werden können, so die Fraktion. Wegen des geringen Umsatzes des illegalen Kunstmarktes solle schließlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonders beachtet und verhindert werden, dass den überwiegend redlichen Händlern von Kulturgütern durch die Verordnung zusätzliche Belastungen und Verwaltungsaufwand auferlegt werden.
Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für 2017: Im Haushaltsausschuss wird ein Antrag des Bundesfinanzministeriums (19/3165) beraten, die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten. Das Ministerium legt die Rechnung des Bundes über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Haushaltsjahr 2017 vor. Der Bundesrechnungshof werde voraussichtlich zum Jahresende seine Bemerkungen 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2017 dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Nach Eingang dieser Bemerkungen solle der Bundestag über die Entlastung der Bundesregierung entscheiden, heißt es in dem Antrag.
Inwertsetzung und Biodiversität: Eine stärkere ökonomische Ausrichtung der Biodiversitätspolitik ist Thema eines Berichts mit dem Titel „Inwertsetzung und Biodiversität“, der an den federführenden Umweltausschuss überwiesen wurde. Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat dem Bundestag im Auftrag des zuständigen Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung den Bericht vorgelegt (18/3764). Er soll den Parlamentariern Informationen liefern, aber auch konkrete Handlungsfelder und Regelungsoptionen für die Befassung mit dem Thema „Biologische Vielfalt“ aufzeigen. Die Wissenschaftler kommen unter anderem zu dem Fazit, dass die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Biodiversität als öffentliches Gut mehr denn je als eine gesellschaftliche und globale Gesamtaufgabe zu begreifen sei, die nicht allein dem Markt überlassen werden sollte. Auch in Zeiten knapper Haushaltskassen brauche der Erhalt der Biodiversität weiterhin politisches Engagement, öffentliche Mittel und den gesellschaftlichen Dialog.
Kurzfristige Beschäftigung: An den Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend überwiesen wurde ein Antrag der FDP-Fraktion (19/4213), die sogenannte 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung zu entfristen. Diese Sonderregel, nach der eine kurzfristige Beschäftigung statt 50 nun 70 Tage dauern darf, läuft zum Jahresende 2018 aus. Zur Begründung schreiben die Liberalen, die Lockerung der zeitlichen Begrenzung habe nicht zu einer Zunahme der kurzfristigen Beschäftigung geführt und sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die Dauer von 70 Arbeitstagen oder drei Monaten entspreche zum Beispiel genau dem Zeitraum, in dem insbesondere landwirtschaftliche Betriebe auf saisonale Erntehelfer angewiesen seien.
Kleinbauernerklärung der Vereinten Nationen: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/4215), die sogenannte Kleinbauernerklärung der Vereinten Nationen zu unterstützen und die Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu stärken, wird federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten. Nach Angaben der Fraktion hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 11. Oktober 2012 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um eine Erklärung der Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, zu erarbeiten. Bisher habe die Bundesregierung diese Erklärung sehr passiv begleitet und sie drohe verwässert zu werden, schreibt die Fraktion. Voraussichtlich noch im September 2018 werde im Menschenrechtsrat und in der Vollversammlung der Vereinten Nationen abschließend über die Erklärung abgestimmt. (vom/12.09.2018)