Porträt von Rita Süssmuth in Bundestagspräsidenten-Galerie aufgenommen
Im Rahmen einer kurzen Zeremonie hat Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble am Donnerstag, 5. Juli 2018, ein Porträt der früheren Bundestagpsräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth in die Galerie ehemaliger Bundestagspräsidenten im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin aufgenommen.
Süssmuth: Wunderschönes Gemälde von Lutz Friedel
„Nachdem ich es hier hängen sehe, finde ich es wunderschön“, sagte Rita Süssmuth (81), die das Amt der Präsidentin des Deutschen Bundestages von 1988 bis 1998 ausübte, und würdigte die künstlerische Arbeit des Malers und Bildhauers Lutz Friedel, der ebenfalls anwesend war.
Seit der Beauftragung des Künstlers sei sie gespannt gewesen – „Erkenne ich mich wieder?“ Aber Friedel sei ein Künstler, der nicht nur einfach Porträts anfertige, sondern einer, „der mit Leidenschaft malt und der sich für Gesichter interessiert“, sagte Süssmuth.
Öl auf Leinwand, führt das Werk Friedels nun die Tradition des Hauses fort, an alle ehemaligen Inhaber des zweithöchsten Staatsamtes in der Bundesrepublik mit einem gemalten Porträt zu erinnern. Das Bild verdanke sie dem Künstler, sagte Süssmuth, die Möglichkeit dazu aber dem Kunstbeirat des Deutschen Bundestages. Die Einrichtung des Kunstbeirates sei eine gute Erfindung gewesen, so die frühere Präsidentin.
Schäuble: Teil des parlamentarischen Selbstverständnisses
Wolfgang Schäuble erinnerte daran, dass der Bundestag bereits 1950 beschlossen hatte, einen Teil der Bausumme öffentlicher Bauten für Kunst aufzuwenden. Es sei eine gute Idee und weitsichtige Entscheidung gewesen, bereits damals mit dem Aufbau einer vollständigen Galerie der Bundestagspräsidenten zu beginnen. „Nun ist bereits eine sehens- und betrachtenswerte Galerie entstanden“, sagte Schäuble.
Seit dem Umzug des Parlaments nach Berlin sei der Bundestag auch zu einem Ort zeitgenössischer Kunst geworden. „Kunst im Bundestag ist Teil unseres parlamentarischen Selbstverständnisses“, unterstrich Schäuble die kulturpolitische Verantwortung des Bundestages. (ll/05.07.2018)