Olaf Scholz kündigt steuerliche Entlastungen für Familien an
Die Bundesregierung will Familien steuerlich entlasten. So sollen Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen und die sogenannte „kalte Progression“ eingedämmt werden. Mit dem im Kabinett jetzt beschlossenen Entwurf für ein Familienentlastungsgesetz sind finanzielle Erleichterungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich vorgesehen. „Wir wollen damit insbesondere die Situation von Familien mit geringeren und mittleren Einkommen verbessern“, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im Rahmen der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 27. Juni 2018. Abgeordnete der Opposition kritisierten die geplanten Änderungen jedoch als nicht ausreichend.
Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Wichtigste Änderung des geplanten Familienentlastungsgesetzes ist die Erhöhung von Kindergeld und Freibeträgen: Im kommenden Jahr, ab 1. Juli 2019, soll das Kindergeld in der ersten Stufe um zehn Euro monatlich steigen. Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Eine zweite Stufe ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen.
Auch der Kinderfreibetrag soll erhöht werden: Als Jahresbetrag wächst er in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro. Für Erwachsene ist ebenfalls eine Erhöhung des Grundfreibetrags vorgesehen: 2019 steigt er zunächst auf 9.168 Euro, 2020 dann auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Eindämmung der „kalten Progression“
Damit „mehr von einer Lohnerhöhung in der Geldbörse“ ankomme, sagte Scholz, sehe der Gesetzentwurf zudem die Eindämmung der sogenannten „kalten Progression“ vor. Diese hat den Effekt, dass manche Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhung real nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Hintergrund ist die Berechnung der Einkommensteuer mittels Einkommensstufen.
Diese Belastungswirkung der kalten Progression werde künftig ausgeglichen, erklärte der Finanzminister. Die Bundesregierung passe dazu den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für 2019 und 2020 entsprechend an. Das geplante Familienentlastungsgesetz sei somit „Ausdruck einer sozial gerechten Steuerpolitik“, betonte Scholz. Es gehe um eine „spürbare Stärkung der verfügbaren Einkommen“ von Familien.
AfD: Keine wirkliche Entlastung
Albrecht Glaser (AfD) kritisierte aber, es gehe der Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf weniger um eine wirklich Entlastung der Familien als um eine Vermeidung einer Mehrbelastung durch die „kalte Progression“: „Der Status der Familien wird nicht verbessert.“
Dies wies der Bundesfinanzminister klar zurück: Die Erhöhung des Kindergeldes werde Familien spürbar und direkt entlasten, so Scholz.
CDU/CSU mahnt schnelle Umsetzung an
Johannes Steiniger (CDU/CSU) lobte die geplante steuerliche Entlastung und Stärkung der Familien – drang aber zu einer raschen Umsetzung: „Wir müssen das schnell umsetzen, damit die Neuregelung der Kinderfreibeträge bereits zum 1.1.2019 greifen kann.“
Hier verwies Olaf Scholz auf die Rolle des Bundestages: Voraussetzung für eine schnelle Umsetzung seien „zügige parlamentarische Beratungen“.
FDP fordert weitere Steuerentlastungen
Nicht weit genug gingen die geplanten steuerlichen Entlastungen den Liberalen: Markus Herbrand (FDP) monierte, dass des Gesetzentwurf nur „Selbstverpflichtungen“ und erforderliche „verfassungsrechtliche Anpassungen“ vorwegnehme. „Kommt denn noch eine richtige Steuerentlastung?“, wollte der Abgeordnete wissen.
Scholz antwortete, dass die Bundesregierung ganz bewusst die Entlastungen noch vor der Fertigstellung der aktuellen Berichte zum Existenzminimum und zur kalten Progression auf den Weg gebracht habe. Ziel sei es, Familien möglichst bald zu entlasten. Weitere Entlastungen seien in der laufenden Legislaturperiode vorgesehen, so etwa durch die Senkung der Sozialbeiträge und nicht zuletzt durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
SPD: Maßnahmebündel auf dem Weg
Lothar Binding (SPD) bat den Finanzminister, das „Gesamtpaket“ der geplanten Maßnahmen zur finanziellen Stärkung von Familien vorzustellen: „Ob es nun die Eindämmung der kalten Progression, das Kindergeld oder das Baukindergeld ist – was bedeutet all das für Familien?“, fragte der Sozialdemokrat.
Scholz verwies hier neben den geplanten Änderungen durch das Familienentlastungsgesetz vor allem auf das angekündigte „Gute-Kita-Gesetz“, das Eltern unter anderem von Kitagebühren befreie, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und das geplante Baukindergeld, das Familien bei der Eigenheimbildung unterstützen solle.
Linke: Gesetz erreicht nicht von Armut betroffene Eltern
Scharfe Kritik kam von der Fraktion Die Linke: Katrin Werner bemängelte, dass das Familienentlastungsgesetz an den Familien vorbeigehe, „die es am dringendsten benötigen“. Familien in Hartz-IV-Bezug und Einelternfamilien, die Unterhaltsvorschuss bezögen, gingen leer aus, weil die Erhöhung des Kindergeldes vollständig auf ihre Leistungen angerechnet werde. Von Kinderfreibeträgen profitierten nur gutverdienende Familien. „Was plant die Bundesregierung, um Einelternfamilien besserzustellen?“, fragte Werner.
Hier nannte Scholz zunächst generell die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die geplante Verbesserung des Kinderzuschlags. Dieser solle Eltern helfen, die zu viel verdienen, um Hartz IV zu bekommen, aber zu wenig, um das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern.
Grüne: Kinderzuschlag schnell reformieren
Hier knüpfte Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) mit ihrer Frage an den Finanzminister an: „Warum haben Sie die Verbesserung des Kinderzuschlags nicht in das Familienentlastungsgesetz mit hineingepackt?“, erkundigte sie sich. Und fügte hinzu: „Wann kommt denn diese Entlastung?“
Scholz bat um etwas Geduld: Es handele sich bei der Überarbeitung des Kinderzuschlags um eine grundlegende Reform, die Zeit brauche. Die zuständige Ministerin arbeite daran. Aber: „Es gibt viele bürokratische Hürden, die wir beseitigen müssen, um die Ausschöpfungsquote zu erhöhen.“ Anliegen der Bundesregierung sei es, dass künftig mehr Familien von der Unterstützung profitierten, so Scholz. (sas/27.06.2018)