Grüne wollen wirksame Reform des Mietrechts
Über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine wirksame Mietrechtsreform debattierte der Bundestag am Freitag, 29. Juni 2018. In dem Antrag (19/2976), den Canan Bayram für die Fraktion begründete, wird die Bundesregierung aufgefordert, bezahlbares Wohnen zu sichern. Sie fragte, wie weit die Mieten noch steigen müssen, bis die Koalition von CDU/CSU und SPD etwas unternimmt, um die Mieter zu schützen. Aber anstatt den Kündigungsschutz zu stärken, würden Mieterrechte untergraben. Längst seien viele Häuser zu Waren geworden, und Menschen verlören ihr Zuhause. Dagegen müsse etwas getan werden.
CDU/CSU: Es gibt keine einfache Lösung
Die Redner der Unionsparteien und der SPD wiesen die Kritik zurück und verwiesen auf den Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Wohnungsbauoffensive sowie zusätzlich vereinbarte Maßnahmen wie mehr Geld für die soziale Wohnraumförderung und das Baukindergeld. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) sagte, die Union stehe selbstverständlich an der Seite der Mieter und sei gegen Herausmodernisierungen und explodierende Mieten, es gebe aber keine einfache Lösung für das Problem.
Man könne die Mietpreisbremse noch so sehr verschärfen, dies nutze nichts, wenn es nicht genügend Wohnungen gebe. Deshalb müsse in erster Linie für ein größeres Angebot auf dem Wohnungsmarkt gesorgt werden.
SPD kritisiert Union als Bremser
Michael Groß (SPD) sagte, im Koalitionsvertrag sei eine gute Lösung gefunden worden, er habe jedoch den Eindruck, dass die Koalitionspartner nicht immer über dasselbe sprächen.
Aktuell würde die Union bei der sozialen Funktion des Mietrechts schon wieder auf die Bremse treten.
Die Justizministerin Dr. Katarina Barley (SPD) habe einen Referentenentwurf vorgelegt, der von der Union aufgehalten werde. Außerdem habe die CDU zusammen mit Immobilienverbänden dafür gesorgt, dass die Mietpreisbremse einen schlechten Ruf hat.
AfD: Es muss mehr gebaut werden
Für die AfD kritisierte Jens Maier den Antrag als unzureichenden und schnell zusammengeschusterten Schnellschuss, dessen Inhalt zum großen Teil von den Linken und deren Vorstoß für eine „echte Mietpreisbremse“ übernommen worden sei.
Er warf den Grünen vor, über deren Klimaschutzbemühungen selbst für mitverantwortlich für den Anstieg der Mietkosten zu sein. Die Regierung müsse dafür sorgen, dass mehr gebaut wird und die bürokratischen Vorgaben verringert werden.
FDP: Gesetzentwurf soll nicht scheitern
Katharina Willkomm (FDP) forderte die Streichung der Mietpreisbremse, denn diese schade dem Bemühen, Kohlendioxid einzusparen. Länger warten auf einen Gesetzentwurf könnten Wohnungssuchende nicht, sagte sie an die Adresse der Koalitionsparteien.
Die FDP sei allerdings nicht für dafür zu haben, das Bauen zu verteuern. Aber genau dies sei das Ergebnis des Baukindergelds. Stattdessen forderte sie einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Die FDP begrüße alle Vorschläge, die nicht dazu führen, dass sich private Vermieter aus dem Wohnungsmarkt zurückziehen.
Linke: Zum dritten Mal Mietrechtsanträge der Opposition
Caren Lay (Linke) verwies darauf, dass die Opposition bereits zum dritten Mal in der laufenden Legislaturperiode Anträge zum Mietrecht stelle.
Das sollte der Koalition zu denken geben. Sie hoffe, dass der Gesetzentwurf des Justizministeriums nicht erneut scheitert.
Antrag der Grünen
Es gehe um die Verbesserung des Mietrechts, und die die Antwort der Union darauf laute Baukindergeld. Am Ende werde das Baukindergeld das einzige sein, was die Koalition vor der Sommerpause beschließen wird. Lay sagte, mehr Eigenheime nützten Normal- und Geringverdienern in den Städten nichts. Sie plädierte für einen Mietendeckel und die Abschaffung der Modernisierungsumlage.
Der Entwurf, der federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde, listet eine Reihe von Punkten auf, die sicherstellen sollen, dass die Mietentwicklung in den Gebieten mit Wohnraummangel gedämpft wird, Zukunftsinvestitionen in den Wohnungsbau fair gestaltet, die Rechte der Mieter gestärkt und Mietermodernisierungen ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen Mieter vor Mietpreisüberhöhung geschützt und entlastet werden, indem die Betriebskostenabrechnung verbraucherfreundlicher wird. Viele Menschen könnten sich die Miete in den Städten nicht mehr leisten und seien von Verdrängung bedroht. Dies sei eine Gefahr für den sozialen Frieden. (mwo/29.06.2018)
Einen Antrag mit dem Titel „Mietrecht jetzt wirksam reformieren – Bezahlbares Wohnen sichern“ (19/2976) von Bündnis 90/Die Grünen hat das Parlament am Freitag, 29. Juni 2018, erstmalig eine Stunde lang beraten. Im Anschluss überwies der Bundestag den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
„Mietentwicklung dämpfen“
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, die Mietentwicklung in Gebieten mit Wohnraummangel und Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen zu dämpfen. In Gebieten mit Wohnraummangel solle die zulässige Miethöhe von derzeit zehn Prozent auf fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete abgesenkt werden. Statt um höchstens 215 Prozent solle die Miete in bestehenden Mietverträgen in drei Jahren um höchstens zehn Prozent erhöht werden dürfen. Bundesweit solle die ortsübliche Vergleichsmiete auf der Basis neuer Mietverträge der letzten zehn statt der letzten vier Jahre berechnet werden.
Zudem sollten die Kosten der Mieterhöhung nach Modernisierungen an heutige Zinssätze angepasst werden. Statt heute elf Prozent der Modernisierungskosten sollten nur sechs Prozent im Jahr auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Ebenso sollten nur bis zu zwei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren auf die Mieter umgelegt werden können. Schließlich solle die Umlagefähigkeit auf Maßnahmen der energetischen Modernisierung, des Abbaus von Barrieren sowie des Einbruchschutzes begrenzt werden, schreibt die Fraktion. (sas/vom/29.06.2018)