Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Mai 2018, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Regelungen im Arbeitsförderungsrecht: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/2072) vorgelegt, durch den befristete Regelungen im Arbeitsförderungsrecht verlängert werden sollen. Zugleich solle damit die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in deutsches Recht umgesetzt werden. Vorgesehen ist unter anderem, die sogenannte Assistierte Ausbildung (von der Agentur für Arbeit unterstützte betriebliche Berufsausbildung) um zwei Ausbildungsjahrgänge zu verlängern. Jeweils um ein Jahr verlängert werden sollen die Sonderregelungen zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung und für Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern. Für das Gerüstbauerhandwerk soll die Sonderregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld bis Ende März 2021 verlängert werden. Die Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte soll bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden. Der Gesetzentwurf wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten.
Elektronische Veröffentlichung des EU-Amtsblatts: Federführend im Rechtsausschuss beraten wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2073), mit dem die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union dem Vorschlag der Europäischen Kommission für die Verordnung über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union zustimmen darf. Durch die vorgesehene Änderung der EU-Verordnung Nr. 216/2013 sollen zum einen die Anforderungen an die Authentifizierung mittels elektronischer Signatur an die Terminologie der EU-Verordnung Nr. 910/2014 angepasst und zum anderen die Verwendung eines qualifizierten elektronischen Siegels als alternative Form der Authentifizierung des Amtsblatts der Europäischen Union zugelassen werden. Die Bundesregierung will dem Verordnungsvorschlag im Rat der Europäischen Union zustimmen. Das Amtsblatt wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht und, um Echtheit, Unverfälschtheit und Unveränderlichkeit zu gewährleisten, momentan mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde.
Menschenrecht auf Barrierefreiheit: Die Privatwirtschaft soll nach dem Willen der Linken zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (19/1342), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wird. Die Bundesregierung solle unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen, der verbindliche Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, in das Behindertengleichstellungsgesetz, in das Bau-, Verkehrs- und Vergaberecht des Bundes sowie in alle ebenfalls betroffenen Gesetze aufnimmt. Außerdem sollen öffentliche Investitionen und Fördergelder an Vorgaben der Barrierefreiheit gebunden sein.
Aufsichtsratsmandate bei der Deutschen Bahn: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (19/2125) vorgelegt, der darauf abzielt, die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag für unvereinbar mit Aufsichtsratsmandaten bei der Deutschen Bahn AG zu erklären. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Die Mehrheit von aller anderen Fraktionen setzte sich gegen die AfD durch, die die Federführung beim Verkehrsausschuss haben wollte. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass in den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG oder in Aufsichtsräte von Konzerntochterunternehmen für die Anteilseigner-Seite keine Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden, die gleichzeitig gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind. Anders als Abgeordnete seien Aufsichtsräte nicht nur ihrem Gewissen unterworfen, sondern auch den Bestimmungen des Aktiengesetzes, wodurch sie zur Verschwiegenheit über Interna der Aktiengesellschaft verpflichtet seien. Dies könne dazu führen, dass Abgeordnete ihren Kontrollauftrag gegenüber Regierung und Beteiligungen nicht vollumfänglich wahrnehmen könnten, so die AfD.
Bezüge des ehemaligen Bahn-Vorstandsvorsitzenden: In einem weiteren AfD-Antrag (19/2126) richtet die Fraktion eine Prüfbitte an den Bundesrechnungshof bezüglich der Zahlung von Bezügen an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Rüdiger Grube. Der Antrag wird federführend im Haushaltsausschuss beraten. Die übrigen Fraktionen überstimmten die AfD, die die Federführung beim Verkehrsausschuss haben wollte. Der Bundesrechnungshof soll ersucht werden, die Rechtmäßigkeit der Auszahlung der Bezüge in Höhe von 2,251 Millionen Euro für das Jahr 2017 für den bereits am 30. Januar 2017 aus dem Amt geschiedenen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG Dr. Rüdiger Grube zu prüfen. Der Bundesrechnungshof solle nach der Bundeshaushaltsordnung dem Bundestag unverzüglich mitteilen, wenn nach seiner Auffassung ein Schadenersatzanspruch gelten zu machen ist. Die öffentliche Berichterstattung über das Ausscheiden Grubes habe das Bild vermittelt, so die Fraktion, dieser sei aus eigenem Willen aus seinem Amt geschieden. Wenn ein Vorstandsvorsitzender aus eigenem Willen kündige, stünden ihm nur Bezüge bis zu seinem Ausscheiden zu, es sei denn, es sei vertraglich anderes vereinbart, argumentiert die Fraktion.
Atomausstieg: Federführend im Umweltausschuss beraten wird ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/2113), den Atomausstieg konsequent umzusetzen. Die Fraktion erinnert an die Explosion des Blocks 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl nahe der ukrainischen Stadt Prypjat am 26. April 1986. Die Auswirkungen der Katastrophe seien bis heute spürbar. Die Grünen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, den durch Atomunfälle betroffenen Menschen und Ländern weiterhin Hilfe und Unterstützung zur Minderung der gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen zu gewähren. Auch solle sie sich für einen möglichst raschen Ausstieg aus der Atomkraft und Umstieg auf eine Energieversorgung aus erneuerbaren Energien einsetzen. Ebenso solle der Uranabbau weitgehend geächtet werden. (vom/17.05.2018)