Anträge zu EU-weiten Reduktionszielen beim Kohlendioxidausstoß
Über die EU-weiten Reduktionsziele bei den Kohlendioxidemissionen neu zugelassener Autos hat der Bundestag am Freitag, 15. Juni 2018, debattiert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag (19/2110) vorgelegt, der höhere Reduktionsziele vorsieht. In die andere Richtung geht der Antrag der AfD-Fraktion (19/2688), die Kohlendioxid-Grenzwerte für Pkw mit der EU neu festzulegen. Der Bundestag überwies beide Vorlagen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Sowohl die Grünen als auch die AfD hatten für eine Federführung des Verkehrsausschusses plädiert, konnten sich damit aber bei der Abstimmung im Plenum nicht durchsetzen.
Ebenfalls an den Umweltausschuss überwies der Bundestag einen Antrag der FDP (19/2673), Kohlendioxid-Grenzwerte für neue Pkw abzuschaffen und die Klimaziele durch den Emissionshandel zu erreichen.
Grüne: EU-Reduktionsziele reichen nicht aus
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, im Europäischen Rat durchzusetzen, dass die Reduktion von Kohlendioxidemissionen bei neu zugelassenen Autos auf 45 Prozent im Jahr 2025 sowie auf 75 Prozent im Jahr 2030 gegenüber dem Wert des Jahres 2021 erhöht wird. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission sieht der Vorlage nach lediglich eine Absenkung um 15 Prozent (2025) beziehungsweise 30 Prozent (2030) vor.
Diese Minderungsziele seien unzureichend, bemängeln die Grünen, da unter der neuen Regulierung weniger Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden müsse als bisher. Somit drohten mit den vorgeschlagenen Reduktionszielen nicht nur die deutschen Klimaschutzziele, sondern auch der europäische Beitrag zur Einhaltung der Pariser Klimaziele verfehlt zu werden, warnen die Abgeordneten.
AfD: Kohlendioxid-Grenzwert neu verhandeln
Die AfD fordert die Bundesregierung auf, den Kohlendioxid-Grenzwert pro Kilometer für neu zugelassene Pkw in der Europäischen Union neu zu verhandeln.
Der Grenzwert, der mit dem neuen Messverfahren WLTP ermittelt wird, solle dem alten Messverfahren NEFZ entsprechen. Der neue Grenzwert, ab dem Strafzahlungen fällig werden, solle bei 130 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer liegen.
FDP: Kohlendioxid-Grenzwerte abschaffen
Der FDP-Antrag bezieht sich wie der Antrag der Grünen auf den Vorschlag für eine EU-Verordnung für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der EU zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen (Ratsdokument 14217 / 17).
Die Bundesregierung solle in Brüssel diesen Vorschlag ablehnen und sich weder für eine verpflichtende Elektroauto-Quote einsetzen noch einer solchen Quote zustimmen. Stattdessen solle sie darauf hinwirken, dass Kohlendioxid-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge abgeschafft werden und der EU-Emissionshandel auf den Verkehrssektor ausgeweitet wird. (hau/vom/15.06.2018)