AfD-Fraktion fordert Sparsamkeit auf EU-Ebene
„Keine EU-Steuern, für Sparsamkeit bei dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU“ ist ein Antrag der AfD-Fraktion (19/2572) betitelt, den der Bundestag am Freitag, 8. Juni 2018, erstmals debattiert und anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen hat.
Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung auf, gegen eine Einführung von Steuern zu stimmen, die direkt von der EU erhoben werden sollen, um nicht das nationale Budgetrecht der Parlamente mit EU-Steuern zu unterlaufen. Auch solle sich die Regierung dafür einsetzen, dass die durch den „Brexit“ fehlenden 12 bis 14 Milliarden Euro im EU-Haushalt nur durch Einsparungen, vor allem beim Kohäsionsfonds, kompensiert werden.
Schließlich solle die Regierung dafür sorgen, dass alle Ausgaben laufend auf die festgelegten Ziele hin evaluiert werden. Neue Aufgaben der EU, die weitere Kosten verursachen, dürften nur dann aufgenommen werden, wenn diese Kosten durch Umverteilung an anderer Stelle des EU-Haushalts eingespart wurden.
Im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden die jährlichen Höchstbeträge („Obergrenzen“) festgelegt, die von der EU in den einzelnen Politikfeldern („Rubriken“) während eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren ausgegeben werden dürfen. Der aktuelle MFR erstreckt sich auf den Zeitraum von 2014 bis einschließlich 2020.
Ausdruck politischer Prioritäten
Der MFR ist jedoch nicht der EU-Haushalt für sieben Jahre, wie die Europäische Kommission auf ihrer Internetseite erklärt. Er gebe vielmehr einen Rahmen für die Finanzplanung und die Haushaltsdisziplin vor, indem er sicherstelle, dass die Ausgaben der EU vorhersehbar seien und innerhalb der vereinbarten Grenzen blieben. Laut EU-Kommission bietet der MFR der EU die Chance, gemeinsame politische Maßnahmen über einen Zeitraum durchzuführen, der ausreichend lang sei, um Wirkung zu erzielen. Diese langfristige Perspektive sei wichtig für potenzielle Empfänger von EU-Mitteln, an der Finanzierung von Projekten beteiligte Behörden sowie die Haushaltsbehörden der EU-Länder.
Da im MFR festgelegt wird, in welchen Bereichen die EU über die siebenjährige Laufzeit mehr oder weniger investieren sollte, ist er der EU-Kommission zufolge nicht nur Instrument der Haushaltsplanung, sondern auch Ausdruck der politischen Prioritäten. Der innerhalb der MFR-Vorgaben angenommene jährliche Haushaltsplan reize gewöhnlich die Obergrenzen nicht aus, sodass etwas Spielraum für ungeplanten Mittelbedarf bleibe. Die Verordnung zur Festlegung des MFR wird von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und muss vom Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen werden. (nal/vom/08.06.2018)