Bau

Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadt­ent­wick­lung und Kommu­nen ein­gesetzt

Der Bundestag hat zu Beginn seiner Plenarsitzung am Mittwoch, 25. April 2018, ohne Aussprache einstimmig einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/1825) angenommen, einen Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen einzusetzen. Die Zuständigkeit für dieses Politikfeld lag bisher beim Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. 

Antrag von fünf Fraktionen

Damit hat der Bundestag auf Antrag aller Fraktionen außer der FDP einen ständigen Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen mit 24 Mitgliedern eingesetzt. 

Der am 17. Januar 2018 vom Bundestag eingesetzte Innenausschuss heißt künftig Ausschuss für Inneres und Heimat. Der ebenfalls am 17. Januar 2018 eingesetzte Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wurde in Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit umbenannt. 

Kein Ausschuss für gleichwertige Lebensverhältnisse

Dagegen lehnt der Bundestag mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen einen Antrag der Linken (19/150) ab, einen Ausschuss für gleichwertige Lebensverhältnisse mit 27 Mitgliedern einzusetzen. Die Linke begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass die „Vollendung der deutschen Einheit mit gleichwertigen Lebensverhältnissen zwischen Nord und Süd, Ost und West“ eines der „wichtigsten Anliegen der meisten Abgeordneten im Deutschen Bundestag“ sei. Auch verpflichte das Grundgesetz die Bundesregierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, doch hätten die bisherigen Bundesregierungen diesen Auftrag „nicht erfolgreich umgesetzt“.

Deswegen sei eine „stärkere parlamentarische Mitwirkung und Kontrolle der Politik der Bundesregierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch einen Bundestagsausschuss erforderlich“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach sollte der Ausschuss „neben dem Ausgleich von Benachteiligungen“ ein „besonderes Augenmerk auf die besonderen Erfahrungen und Errungenschaften der strukturschwächeren Regionen legen, beispielsweise auf den Umgang mit einer schrumpfenden Bevölkerung im ländlichen Raum, Deindustrialisierung im Ruhrgebiet oder auf die Vorbildwirkung der ostdeutschen Familienmodelle“. 

Gesundheitsausschuss wird nicht umbenannt

Der Bundestag lehnte darüber hinaus über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/1826) ab, den Ausschuss für Gesundheit in „Ausschuss für Gesundheit und Pflege“ umzubenennen. CDU/CSU, SPD und AfD sprachen sich gegen den Antrag aus, die FDP und Die Linke unterstützen ihn.

Die Grünen argumentierten, in Deutschland seien heute etwa 3,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Zwei Drittel davon würden zu Hause versorgt. Gleichzeitig seien Tausende Pflegekräfte in der Altenpflege und in der Krankenpflege im Einsatz, die Arbeitsbelastung steige immer weiter. Der Pflegeberuf brauche daher dringend mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung. (vom/sto/25.04.2018)