Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2018, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Änderung des Konsulargesetzes: Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Konsulargesetzes (19/699) soll die EU-Richtlinie 2015/637 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen EU-Bürgern in Nicht-EU-Staaten in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu soll ein neuer Paragraf 9a in das Konsulargesetz eingefügt werden. Nach einer Erhebung des Europäischen Auswärtigen Dienstes hat Deutschland 2015 in 107 von weltweit 616 Konsularhilfefällen gegenüber nicht vertretenen EU-Bürgern konsularische Hilfe geleistet. Umgekehrt haben in acht Fällen deutsche Staatsangehörige die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen. Nach Regierungsangaben hat im Schnitt jede zweite deutsche Auslandsvertretung pro Jahr einen Konsularhilfefall für nicht vertretene EU-Bürger übernommen. Insgesamt fielen jährlich zwischen 60.000 und 70.000 Konsularhilfefälle bei deutschen Auslandsvertretungen an.
Der neue Paragraf 9a regelt nun, dass einzelne Fälle von Nothilfemaßnahmen bei nicht vertretenen EU-Bürgern angewendet werden können und dass die Kostenerstattung von dem EU-Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Betreffende besitzt, verlangt werden kann. Umgekehrt erstattet die Bundesrepublik anderen EU-Staaten die Kosten, die ihnen für die Unterstützung deutscher Staatsangehöriger entstanden sind. Die Bundesrepublik fordert diese Auslagen allerdings anschließend von ihren Staatsbürgern wieder zurück. Der Bundestag überwies den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss.
Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen: Zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde ein Antrag der Linken (19/10), der die Herstellung von Öffentlichkeit in den Ausschusssitzungen des Bundestages zum Ziel hat. Dazu will die Fraktion die Geschäftsordnung des Bundestages ändern. Das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie lebe von der Transparenz des Parlaments, so die Fraktion. Daher sollten Ausschüsse des Bundestages künftig grundsätzlich öffentlich tagen und, wenn möglich, über Livestream im Internet übertragen werden. Die Dokumente und Protokolle der Ausschüsse sollten grundsätzlich öffentlich sein. Ausnahmen seien für begründete Geheimhaltungsbedürfnisse vorzusehen.vorgesehen.
Haushalts- und Vermögensrechnung für 2015: Das Bundesfinanzministerium beantragt die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 (18/8833). Dazu hatte er am 10. Juni 2016 die Haushaltsrechnung sowie die Vermögensrechnung des Bundes für 2015 vorgelegt. Der Antrag wurde ohne Aussprache zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Rechnung des Bundesrechnungshofes für 2016: Der Bundesrechnungshof hat im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 139,26 Millionen Euro ausgegeben. Zur Verfügung standen 151,68 Millionen Euro. Das geht aus der Rechnung der Haushaltsprüfer für das Haushaltsjahr 2016 (Einzelplan 20 des Bundeshaushalts) hervor, die der Präsident des Bundesrechnungshofes als Antrag auf Entlastung (18/12350) vorgelegt hat. Auch die Ist-Einnahmen lagen mit 2,23 Millionen Euro über dem Soll von 1,69 Millionen Euro. Ohne Aussprache wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
(vom/22.02.2018)