Überwiegend skeptisch bewerten Sachverständige einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (19/1174). Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 25. Juni 2018, deutlich. Die FDP möchte die Regelungen für eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abschaffen.
Gesetzentwurf und zwei Anträge
Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf noch zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke plädiert in ihrem Antrag (19/2522) unter anderem für ein stärkeres Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten bei Fragen der Personalbemessung und der Arbeitszeiten. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/2511), dass Beschäftigte im Rahmen von 30 bis 40 Stunden pro Woche ihre Arbeitszeit selber regulieren können.
In der Anhörung verwies Beate Beermann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf den „ungünstigen Einfluss“ längerer täglicher Arbeitszeiten auf das Unfallrisiko, die Produktivität und die Gesundheit der Beschäftigten. „Um abschalten zu können, ist eine bestimmte Ruhezeit einfach nötig“, sagte sie.
„Auf Dauer keine günstige Kombination“
Dr. Kai Seiler, Leiter des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte, die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Aufweichung der Ruhezeiten sei „auf Dauer keine günstige Kombination“. Denn dann müsse am Schlaf gekürzt werden, mit den bekannten gesundheitlichen Folgen, so Seiler. Beide Sachverständige verwiesen außerdem darauf, dass der heutige Rechtsrahmen genügend Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten biete.
Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes lehnte auch Nadine Absenger vom Deutschen Gewerkschaftsbund ab. „Längere Arbeitszeiten erfordern längere Ruhezeiten. Wie soll das funktionieren, wenn man aber die Arbeitszeit ausdehnen und die Ruhezeit gleichzeitig verkürzen will?“, fragte sie.
„Arbeitszeit wird nur anders verteilt“
Der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfhard Kohte kritisierte, dass der FDP-Entwurf keinerlei Begrenzungspunkte sowohl für die Arbeitszeiten als auch die Ruhezeiten enthalte. Dadurch löse sich die Korrelation zwischen Belastung und Dauer der Arbeit auf, sagte er.
Zustimmung zu dem Anliegen der FDP kam dagegen von den Arbeitgebern. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sagte, dies würde zu einer Entzerrung der Arbeitszeiten führen, sie könnten so einfacher über die Woche verteilt werden. „Die Arbeitszeit bleibt gleich, sie wird nur anders verteilt“, versicherte Wolf.
„Arbeitnehmer fordern Flexibilisierung ein“
Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte sich zustimmend. Das Arbeitszeitgesetz passe nicht mehr in die moderne Zeit und auch die Arbeitnehmer würde eine Flexibilisierung einfordern, sagte Dirk Wohlfeil vom HDE.
Ablehnend äußerten sich beide Vertreter zu den Oppositionsanträgen. Das Betriebsverfassungsgesetz garantiere den Betriebsräten schon heute ausreichend Mitspracherechte. „Es gibt keinerlei Bedarf, das noch auszudehnen“, sagte Wolf. Dirk Wohlfeil ergänzte, die Dienstleistungsbranche müsse sich an den Wünschen der Kunden orientieren und entsprechend planen und könne nicht danach gehen, wann die Beschäftigten arbeiten wollen. (che/25.06.2018)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
- Handelsverband Deutschland
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung
- Dr. Kai Seiler, Bochum
- Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Halle an der Saale
- Prof. Dr. Richard Giesen, München
- Prof. Dr. Friedhelm Nachreiner, Oldenburg
- Prof. Dr. Jens Schubert, Berlin