FDP fordert bessere Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
Mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verbesserte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter - Steuerlicher Innovationsschub für die digitale Transformation von Unternehmen“ (19/959) haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 1. März 2018, in erster Lesung befasst. Der Antrag wurde anschließend zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
„Maximale Nutzungsdauer von drei Jahren“
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, sich mit den Ländern für eine Überarbeitung der Abschreibungsvorschriften einzusetzen. Für digitale Investitionsgüter, die der digitalen Transformation dienen, solle eine einheitliche, maximale Nutzungsdauer von drei Jahren vorgesehen werden. Ebenfalls drei Jahre solle die Nutzungsdauer von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Software-Systems betragen.
Auch bei sonstigen betrieblich genutzten Computerprogrammen oder Software solle eine einheitliche Nutzungsdauer von drei Jahren vorgesehen werden, um die derzeit unterschiedliche Abschreibung von Standardsoftware und individueller Software zusammenzuführen und den Bürokratieaufwand für Wirtschaft und Finanzverwaltung abzusenken.
Die Möglichkeit der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter sollte nach Ansicht der FDP auch auf digitale Innovationsgüter erweitert werden. Die Sofortabschreibungsgrenze für diese Güter solle befristet 2.000 Euro betragen, um den Digitalisierungsprozess vor allem für kleinere Unternehmen zu beschleunigen. (nal/01.03.2018)