AfD will Vollverschleierung im öffentlichen Raum verbieten
Über einen Antrag (19/829), mit dem die AfD-Fraktion die Vollverschleierung im öffentlichen Raum verbieten will, hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2018, erstmals debattiert. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
„Widerspricht der Gleichberechtigung von Mann und Frau“
Die AfD begründet ihren Antrag unter anderem damit, dass eine Vollverschleierung für bewusste Abgrenzung sowie für eine Ablehnung „unserer aufgeklärt-demokratischen Werte und unseres Menschenbildes“ stehe. Dies widerspreche der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Auch Frauenrechtlerinnen muslimischen Glaubens kritisierten die Vollverschleierung als Symbol der Unterdrückung von Frauen im Islam, heißt es weiter. Innerhalb der EU bestehe ein Vollverschleierungsverbot in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland und Österreich. (sas/22.02.2018)