Anträge zum Klimaschutz kontrovers erörtert
Fünf Anträge der Fraktionen zum Thema Klimaschutz standen am Donnerstag, 22. Februar 2018, im Mittelpunkt einer Debatte im Plenum. Erstmalig hat sich der Bundestag mit Anträgen der FDP (19/821) und der Linken (19/830) befasst. Die FDP tritt dafür ein, Klimaziele verantwortungsbewusst zu erreichen. Die Linke fordert, das nationale Klimaschutzziel 2020 einzuhalten statt zu verschieben und die 20 ältesten Braunkohlekraftwerke unverzüglich abzuschalten. Ferner soll der Ausstieg und dessen sozial- und strukturpolitische Absicherung genauso gesetzlich verankert werden wie die mit dem Klimaabkommen von Paris kompatiblen ambitionierten Klimaschutzziele.
Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Beim FDP-Antrag liegt die Federführung beim Umweltausschuss, beim Antrag der Linken beim Wirtschaftsausschuss.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung auf, die nationale Klimaschutzpolitik rasch zu reformieren, um die im Pariser Klimaschutzabkommen gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.Bis 2019 müsse geprüft werden, ob der Verkehrssektor zunächst national in den Emissionshandel einbezogen werden kann. Auch die Einbeziehung des Wärmesektors sei zu prüfen und umzusetzen.
Die FDP hält es für notwendig, alle Emittenten und Sektoren des Energieverbrauchs in den EU-Emissionshandel einzubeziehen, um die Zielgenauigkeit und die Effizienz der Klimapolitik zu erhöhen. Das EU-Emissionshandelssystem gelte als zentrales Steuerungsinstrument der europäischen Klimapolitik. Es begrenze die Emissionen von mehr als 11.000 energieintensiven Anlagen in der Stromerzeugungs- und verarbeitenden Industrie sowie von Luftfahrzeugbetreibern in 31 Ländern und decke damit rund 45 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU ab.
Antrag der Linken
Die Linke fordert ein Klimaschutzgesetz, das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in Deutschland gegenüber 1990 von mindestens 40 Prozent bis 2020, 50 Prozent bis 2025, 60 Prozent bis 2030, 80 Prozent bis 2040 und 95 Prozent bis 2050 festschreibt. Ein Kohleausstiegs-Rahmengesetz müsse einen Abschaltplan für Kohlekraftwerke enthalten, der festlegt, dass der Kohleausstieg am 1. Januar 2019 mit planmäßigen Stilllegungen beginnt und spätestens 2035 abgeschlossen ist.
Die 20 ältesten Braunkohlekraftwerke, die nicht für die Sicherheitsbereitschaft vorgesehen sind, sollten bis 31. Dezember 2020 vom Netz genommen werden. Zudem müsse ein „Strukturwandelfonds Kohleausstieg“ des Bundes ein Volumen von mindestens 400 Millionen Euro jährlich umfassen. Das Geld solle für die Beschäftigten und Regionen bereitgestellt werden, die vom Strukturwandel aufgrund des Kohleausstiegs betroffen sind.
„Kohleausstieg einleiten“
Der Bundestag lehnte drei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen ab. Zum einen hatte die Fraktion gefordert, den Kohleausstieg einzuleiten (19/83). Auch müsse dem Klimaziel 2020 oberste Priorität eingeräumt und ein entsprechendes Sofortprogramm eingebracht werden. Zudem sollte Deutschland der bei der Klimakonferenz in Bonn (COP23) vorgestellten Globalen Allianz für den Kohleausstieg beitreten. Die Linke und die Grünen stimmten für den Antrag, alle anderen Fraktionen dagegen.
Mit dem gleichen Stimmverhalten fand auch der zweite Antrag der Grünen (19/449) keine Mehrheit. Darin hatte die Fraktion höchste Priorität für das Klimaziel 2020 gefordert. Um das Ziel zu erreichen, hatte die Fraktion unter anderem vorgeschlagen, noch vor 2020 die 20 schmutzigsten Kohlekraftwerke stillzulegen. Das Klimaziel besagt, dass Deutschland bis 2020 im Vergleich zu 1990 40 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen will. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19(/856).
Ausbau der Windenergie
Im dritten Antrag (19/450) trat die Fraktion dafür ein, die Windenergie auszubauen, den Klimaschutz voranzubringen und den Standort Deutschland für Zukunftstechnologien zu erhalten. Klimaziele seien nur erreichbar, wenn der Ausbau der Windkraft an Land gegenüber den bisherigen Planungen beschleunigt wird. Auch hier stimmten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen den Antrag. Die Linke und die Grünen stimmten ihm zu. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Writschaft und Energie vor (19/857).
Die Begrenzung der Ausbaumenge auf zurzeit nur 2.900 Megawatt brutto jährlich sei auch aus Kostengründen nicht zu rechtfertigen und müsse deutlich angehoben werden, heißt es in dem Antrag. Die allermeisten der Projekte, die einen Zuschlag in den Ausschreibungsrunden erhalten hätten, seien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz privilegiert und hätten bisher keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Der Windkraftausbau an Land drohe damit von jeweils rund 5.000 Megawatt neu installierter Leistung 2016 und 2017 auf 1.500 Megawatt oder weniger 2019 und 2020 einzubrechen. Die Fraktion verlangte daher unter anderem drei Sonderausschreibungen für Windkraft an Land in Höhe von jeweils 1.500 Megawatt für 2018, 2019 und 2020 mit der Maßgabe, dass Anlagen, die einen Zuschlag erhalten, innerhalb von 18 Monaten in Betrieb genommen werden. (sas/scr/22.02.2018)