Restriktionen im Außenhandel mit Nordkorea gebilligt
Ohne Aussprache hat der Bundestag als dritten Tagesordnungspunkt am Mittwoch, 17. Januar 2018, Änderungen der Außenwirtschaftsordnung zugestimmt. Der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (19/267) zur zehnten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/13674) stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken zu. Die Linke enthielt sich der Stimme. Der Hauptausschuss hatte empfohlen, die Verordnung der Bundesregierung nicht aufzuheben.
Mit der Änderung werden sämtliche bisher gegen Nordkorea in der EU beschlossenen restriktiven Maßnahmen in konsolidierter Form zusammengefasst und neu gegliedert. Die Bußgeldbewehrung in der Außenwirtschaftsverordnung ist zudem an die Rechtslage in der EU-Verordnung vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen Nordkorea angepasst worden. (vom/17.01.2018)