AfD und Linke attackieren das Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Das noch kurz vor der Bundestagswahl verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung strafbarer Inhalte verpflichtet, soll nach dem Willen der AfD-Fraktion wieder aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (19/81) vor, den der Bundestag am Dienstag, 12. Dezember 2017, in erster Lesung beraten hat. Mitberaten wurde ein Gesetzentwurf der Linken (19/218), in dem eine „Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ verlangt wird. Der Bundestag überwies beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss.
„Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung“
Das Gesetz stellt aus Sicht der AfD einen „schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar“. Aufgrund „nicht legaldefinierter Begriffe“ wie „Hasskriminalität“ oder „strafbare Falschnachrichten“ bestehe „eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs“ der Strafmaßnahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes „gegen jede abweichende Meinung“.
Die Fraktion beklagt zudem „eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, denn die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Kommentare obliegt entweder den Betreibern der sozialen Netzwerke oder den durch sie finanzierten Einrichtungen zur Regulierten Selbstregulierung“, wodurch „dem Rechtsstaat die Verantwortung entzogen wird“.
„Aus Gründen politischer Opportunität unterdrückt“
Im Gegensatz zu rechtswidrigen oder falschen Inhalten im Rundfunk- oder Verlagswesen, die „regelmäßig bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts über den Rechtsweg der ordentlichen Gerichte weder widerrufen noch gelöscht werden“, seien „die Netzwerkbetreiber angehalten, bereits beim Verdacht auf Rechtswidrigkeit die Kommentare unverzüglich selbst zu löschen“.
Den sogenannten sozialen Netzwerken bescheinigt die AfD-Fraktion, sie ergänzten „die politisch-gesellschaftliche Debatte um ein Meinungsspektrum, welches aufgrund der jahrzehntelang gewachsenen politisch-medialen Vernetzung des Rundfunk- und Verlagswesens einer Selbstzensur zum Opfer gefallen ist oder aus Gründen politischer Opportunität unterdrückt wird“.
Linke will Gesetz teilweise aufheben
Die Linke will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise aufheben. Entfallen sollen vor allem die Vorschriften, die Vorgaben zur Gestaltung des Beschwerdemanagements durch Anbieter sozialer Netzwerke machen. Erhalten bleiben sollen die Regelungen, „deren Sinnhaftigkeit oder jedenfalls Unschädlichkeit“ unstrittig ist. Dazu zählten vor allem die Verpflichtung, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, die grundsätzliche Verpflichtung, ein zugängliches Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten und ein Verfahren zum Umgang damit vorzuhalten, aber auch ein verpflichtendes Berichtswesen über diese Verfahren.
„Einer weiterführenden gründlichen Debatte über den Umgang mit strafbaren Inhalten im Netz, hetzerischen und diskriminierenden Äußerungen und der Verbreitung von Falschinformationen, auch im Hinblick auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf, wird dabei ausdrücklich nicht vorgegriffen“, schreibt Die Linke.
Verfahren für den Umgang mit Beschwerden
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (18/12356, 18/13013) verpflichtet Plattformbetreiber im Internet, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist.
Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden. Für Inhalte, deren Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Eine Überschreitung soll möglich sein, wenn begründet mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigt wird. (pst/12.12.2017)