FDP-Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerrechte erörtert
Die Fraktion der FDP will die Bürgerrechte verbessern. Der Bundestag hat am Dienstag, 12. Dezember 2017, den Gesetzentwurf der Liberalen zur Stärkung der Bürgerrechte (19/204) erstmals debattiert und zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.
„Regierung hat mehrfach Grenzen überschritten“
Aus Sicht der FDP ist das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit aus der Balance geraten. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger seien vom Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode vielfach unverhältnismäßig eingeschränkt worden. Zwar müsse der Staat seine Bürger vor den Bedrohungen durch Kriminalität und Terrorismus schützen. Er müsse dabei jedoch die Grenzen beachten, die das Grundgesetz dem staatlichen Handeln zieht. Diese Grenzen habe die Bundesregierung mehrfach überschritten.
Die Abgeordneten fordern daher eine Trendwende in der Innen- und Rechtspolitik. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssten wieder respektiert werden und als Grund statt nur als Grenze staatlichen Handelns beachtet werden. Das gelte auch in der Auseinandersetzung mit Kriminalität und Terrorismus und beim Vorgehen gegen Hassrede im Internet.
„Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufheben“
Zu den ersten Schritten der Trendwende gehört für die FDP die Abschaffung der „verfassungswidrigen und europarechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung sowie des verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaften Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“. In einem ersten Schritt sollten daher die Regelungen zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten aufgehoben werden.
Die Fraktion will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufheben, da von den „bussgeldbewehrten Pflichten zur Löschung innerhalb starrer Fristen das Risiko einer vorsorglichen Löschung zulässiger Meinungen“ ausgehe. Auch erscheine es zweifelhaft, ob dem Bund für die Regulierung von Telemedien im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten die Gesetzgebungszuständigkeit zustehe. (eis/vom/12.12.2017)