Geschäftsordnung

Hans-Peter Friedrich leitet den Geschäftsordnungs­ausschuss

Ein Mann sitzt vor einem Mikrofon in einem Sitzungssaal.

Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich leitet den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. (© DBT/Melde)

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Bundestages hat sich am Mittwoch, 22. November 2017, konstituiert. Vorsitzender ist Bundestagsvizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich. Der Bundestag hatte am 21. November beschlossen, einen neunköpfigen Geschäftsordnungsausschuss einzusetzen (19/85). In der internen Nummerierung der ständigen Ausschüsse des Bundestages wird er stets an erster Stelle genannt, weshalb man auch vom „1. Ausschuss“ spricht. 

Friedrich: Zu Recht der „1. Ausschuss“

Die Unionsfraktion stellt drei Mitglieder, die SPD-Fraktion zwei Mitglieder. Die AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen jeweils ein Mitglied. Für die CDU/CSU gehören als ordentliche Mitglieder dem Ausschuss Michael Frieser , Dr. Stephan Harbarth und Dr. Johann David Wadephul als Obmann an, für die SPD Dr. Matthias Bartke und als Obfrau Sonja Steffen, für die AfD Thomas Seitz, für die FDP Dr. Marco Buschmann, für Die Linke Jan Korte und für Bündnis 90/Die Grünen Britta Haßelmann.

Während der konstituierenden Sitzung, die von Friedrich geleitet wurde, betonte der Bundestagsvizepräsident die herausragende Bedeutung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsführung. Dieser werde zu Recht „1. Ausschuss“ genannt, da er für die Geschäftsordnung zuständig sei und damit „für die Grundlage unserer Arbeit“, sagte Friedrich.

„Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb“

Die ständigen Ausschüsse werden traditionell immer erst dann eingesetzt, wenn der Zuschnitt der Bundesministerien feststeht, für deren Themengebiete sie zuständig sind. Der „1. Ausschuss“ befasst sich mit Fragen der Geschäftsordnung, der Immunität der Abgeordneten und der Prüfung der Bundestagswahl, versteht sich als „Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb“ und ist somit nicht abhängig vom Ergebnis der Regierungsbildung. 

Im Anschluss an die konstituierende Sitzung fand eine nichtöffentliche Beratungssitzung statt. (vom/hau/22.11.2017)