Parlament

Bundestag billigt vorzeitige Tilgung von IWF-Schulden Irlands

Irland will seine Restschulden beim Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie gegenüber Dänemark und Schweden vorzeitig ablösen. Dazu beantragt die Republik bei ihren europäischen Partnern eine Ausnahme von der eigentlich vorgesehenen parallelen proportionalen Rückzahlung an die beiden temporären Euro-Schutzschirme Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) sowie an Großbritannien. Damit die Bundesregierung im EFSF-Direktorium dem irischen Antrag zustimmen kann, benötigt sie nach dem Stabilisierungsmechanismusgesetz grünes Licht von Seiten des Bundestages. Einen entsprechenden Antrag des Bundesfinanzministeriums (19/39) hat der Bundestag am Dienstag, 21. November 2017, mit 348 gegen 283 Stimmen angenommen. Weil das Abstimmungsergebnis zunächst nicht eindeutig war, musste die Mehrheit im sogenannten Hammelsprung-Verfahren ermittelt werden.

Einsparung von 150 Millionen Euro an Zinsen

Irland hatte zwischen 2010 und 2013 für sein makroökonomisches Anpassungsprogramm Finanzhilfen von der EFSF in Höhe von 17,7 Milliarden Euro, vom EFSM in Höhe von 22,5 Milliarden Euro und vom IWF in Höhe von zirka 22,5 Milliarden Euro (19,5 Milliarden Sonderziehungsrechte) erhalten. Zudem erhielt das Land bilaterale Kredite von Schweden in Höhe von 600 Millionen Euro, Dänemark in Höhe 400 Millionen Euro und Großbritannien in Höhe von 3,8 Milliarden Euro.

Irland hatte bereits auf Grundlage von Beschlüssen aus dem Oktober und November 2014 81 Prozent seiner Schulden beim IWF beglichen. Mit der vorzeitigen Tilgung will die Republik erneut von den günstigeren Konditionen am Markt profitieren. Laut Antrag könnte Irland durch die Refinanzierung zirka 150 Millionen Euro an Zinsen einsparen.

Entschließungsanträge von SPD und AfD abgelehnt

Abgelehnt hat der Bundestag Entschließungsanträge der SPD (19/84) und der AfD (19/87) zu dem Antrag. Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, den Antrag Irlands in den EFSF-Gremien so lange zurückzuweisen, wie das von der Europäischen Kommission im Oktober 2017 eingeleitete Verfahren gegen Irland wegen unterlassener Umsetzung eines Kommissionsbeschlusses vom August 2016 beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Die Kommission sei darin zu der Auffassung gekommen, dass die Steuervorteile für das US-Unternehmen Apple in Irland nach den EU-Beihilfevorschriften unrechtmäßig waren, da Apple so wesentlich weniger Steuern als andere Unternehmen habe zahlen müssen.

Die SPD wollte, dass Brüssel dem Antrag Irlands nur zustimmt, wenn auch die anderen betroffenen Kreditgeber, vor allem die EFSF, ihrerseits auf die parallele Rückzahlung verzichten. Zudem müsse die Bundesregierung deutlich machen, dass von der irischen Regierung erwartet werde, ihren europäischen Verpflichtungen nachzukommen. Irland müsse Milliarden Euro an ungerechtfertigten Steuervorteilen zurückfordern, die es internationalen Konzernen in der Vergangenheit gewährt habe. Unionsfraktion, FDP und Grüne stimmten gegen den Entschließungsantrag, die AfD und Die Linke enthielten sich.

Die AfD hatte verlangt, dass das Bundesfinanzministerium die Zustimmung des Bundestages zur vorzeitigen Rückzahlung von 5,5 Milliarden Euro der von Irland in den Jahren 2010 bis 2013 empfangenen Finanzhilfe beantragt. Auch sollte die Bundesregierung im EFSF-Direktorium dafür sorgen, dass von den 5,5 Milliarden Euro entsprechende Anteile auch an die EU-Gläubiger oder an die anderen Gläubiger fließen. Die Bundesregierung sollte als EFSF-Garantiegeber darauf bestehen, dass einem entsprechenden Beschlussvorschlag zur vorzeitigen Rückzahlung zugestimmt und im EFSF-Direktorium ein entsprechender Beschluss gebilligt wird. Gegen den Entschließungsantrag stimmten alle übrigen Fraktionen. (eis/scr/vom/21.11.2017)