SPD-Entwurf für ein Einwanderungsgesetz beraten
Die SPD-Fraktion fordert ein Einwanderungsgesetz. Die Abgeordneten haben dazu einen Gesetzentwurf (19/44) vorgelegt, der die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte neu ordnen soll. Der Bundestag hat den Entwurf am Mittwoch, 22. November 2017, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.
Steuerung der Einwanderung
Die Abgeordneten stellen fest, Deutschland sei wegen des demografischen Wandels darauf angewiesen, dass qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland einwandern. Allerdings habe der deutsche Gesetzgeber aufgrund der EU-Freizügigkeit kaum Spielräume, die Einwanderung von Unionsbürgern rechtlich zu steuern.
Die Steuerung der Kriterien, nach denen Angehörige von Nicht-EU-Staaten nach Deutschland kommen können, unterliege dem Einfluss der deutschen Gesetze. Diese Gestaltungsmöglichkeit sei in der Vergangenheit nicht ausreichend genutzt worden.
Einführung eines Punktesystems
Mit dem neu zu erarbeitenden Einwanderungsgesetz solle ein Punktesystem eingeführt werden, das die Einwanderung von Arbeitskräften nach den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes steuert. Es soll sich an qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten richten, die nach Deutschland einwandern, um hier zu arbeiten oder einen Arbeitsplatz zu suchen.
Ausländische Fachkräfte sollen mit attraktiven Rahmenbedingungen zum Beispiel durch die Öffnung für Nichtakademiker, den Verzicht auf ein Mindestgehalt, die Abschaffung der Vorrangprüfung, eine erleichterte Anerkennung der Abschlüsse in Deutschland, den Nachzug der Kernfamilie und eine schnelle Niederlassungserlaubnis geworben werden. Zudem sollen Steuerungselemente eingeführt werden, um sowohl die Einwanderungskriterien als auch das Einwanderungskontingent flexibel den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarkts anpassen zu können. (eis/22.11.2017)