Wolfgang Schäuble zum neuen Präsidenten des Bundestages gewählt
Der Bundestag hat Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) in seiner ersten, konstituierenden Sitzung der neuen Wahlperiode mit großer Mehrheit zu seinem neuen Präsidenten gewählt. Schäuble konnte am Dienstag, 24. Oktober 2017, in geheimer Wahl 501 von 705 abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. 173 Abgeordnete stimmten mit Nein, 30 enthielten sich, eine Stimme war ungültig. Erforderlich waren 355 Stimmen.
Fünf Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten gewählt
Zu Stellvertretern Schäubles wählte der Bundestag Dr. Hans-Peter Friedrich (CDU/CSU), Thomas Oppermann (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Petra Pau (Die Linke) und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen). Pau und Roth waren bereits in der vergangenen Wahlperiode Vizepräsidentinnen des Bundestages.
Auf Hans-Peter Friedrich entfielen von 703 abgegebenen Stimmen 507 Ja-Stimmen, 112 Gegenstimmen, 82 Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen.
Thomas Oppermann bekam die Zustimmung von 396 Abgeordneten, 220 lehnten ihn ab. Es gab 81 Enthaltungen und sechs ungültige Stimmen.
Wolfgang Kubicki konnte 489 Stimmen für sich verbuchen. 100 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 111 enthielten sich, drei Stimmen waren ungültig.
Für Petra Pau stimmten 456 Abgeordnete, 187 votierten gegen sie, 54 enthielten sich, sechs Stimmen waren ungültig.
Claudia Roth freute sich über 489 Ja-Stimmen. 166 Abgeordnete stimmten gegen sie, 45 enthielten sich, drei Stimmen waren ungültig.
Glaser in drei Wahlgängen nicht gewählt
Nicht gewählt wurde im ersten, zweiten und dritten Wahlgang der Kandidat der AfD, Albrecht Glaser. Er erhielt im ersten Wahlgang 115 Stimmen bei 550 Gegenstimmen und 26 Enthaltungen. Zwölf Stimmen waren ungültig. Im zweiten Wahlgang votierten 123 Abgeordnete für Glaser, 549 lehnten ihn ab. Es gab 24 Enthaltungen, eine Stimme war ungültig. Im dritten Wahlgang entfielen auf Glaser 114 Stimmen bei 545 Gegenstimmen und 26 Enthaltungen.
Schäuble verwies auf die Geschäftsordnung des Bundestages, in der es im Paragrafen 2 Absatz 3 heißt: „Weitere Wahlgänge mit einem im dritten Wahlgang erfolglosen Bewerber sind nur nach Vereinbarung im Ältestenrat zulässig. Werden nach erfolglosem Ablauf des Verfahrens nach Absatz 2 neue Bewerber vorgeschlagen, ist neu in das Wahlverfahren gemäß Absatz 2 einzutreten.“
Zuvor hatte der Bundestag bei zwei Enthaltungen einen gemeinsamen Antrag aller sechs Fraktionen (19/3) angenommen, die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Bundestages auf sechs festzulegen, sodass jede Fraktion einen Stellvertreter des Präsidenten stellt.
Schäuble: Sehe Auseinandersetzungen gelassen entgegen
Der neu gewählte Bundestagspräsident dankte Hermann Otto Solms für die Eröffnung der Sitzung und den ausgeschiedenen Abgeordneten für ihr teils jahrzehntelanges parlamentarisches Wirken. Stellvertretend erwähnte er den Dienstältesten unter ihnen, Prof. Dr. Heinz Riesenhuber, der die konstituierenden Sitzungen des 17. und 18. Deutschen Bundestages 2009 und 2013 eröffnet hatte. Sein Dank galt auch seinem Vorgänger Prof. Dr. Norbert Lammert, der zwölf Jahre ein „großartiger Bundestagspräsident“ gewesen sei, sowie den ausgeschiedenen Vizepräsidenten Edelgard Bulmahn und Johannes Singhammer.
Schäuble bezeichnete sich als „Parlamentarier aus Leidenschaft“, der seine Abgeordnetentätigkeit immer als hohe Verantwortung und sein Mandat als „meine demokratische Legitimation“ verstanden habe. Nach einem Rückblick auf seine bisherige Zeit als Abgeordneter seit 1972 sagte Schäuble, er sehe mit Gelassenheit den Auseinandersetzungen entgegen, „die wir in den kommenden Jahren führen werden und die wir im Parlament zu führen haben, stellvertretend für die Gesellschaft, aus der heraus wir gewählt sind. Denn diese Gesellschaft müssen wir nicht nur in ihrem Grundkonsens, sondern auch in ihrer Vielheit und Verschiedenheit repräsentieren“.
„Demokratischer Streit ist notwendig“
289 Abgeordneten zögen erstmals ins Parlament ein, gut 40 Prozent der Mitglieder des Bundestages. Selten habe sich ein Bundestag so sehr von seinem Vorgänger unterschieden wie dieser. Sieben Parteien und sechs Fraktionen habe es seit 60 Jahren nicht mehr im Bundestag gegeben. Mit dem schnellen gesellschaftlichen Wandel gehe eine Fragmentierung „unserer Debatten und Aufmerksamkeiten“ einher, die die politische Ordnung, die demokratischen Institutionen und Verfahren vor große Herausforderungen stelle. Die Zersplitterung in viele „Teilöffentlichkeiten“ führe dazu, „dass uns eine erkennbar gemeinsame Sicht auf politische Prioritäten verlorengeht“.
Schäuble bezog sich auf Immanuel Kants Anweisung, so zu handeln, dass „das Prinzip Deiner Handlung immer auch das Prinzip der Handlungen aller anderen sein könnte, dass es immer auch allgemeines Gesetz sein könnte“. Das gelte gerade auch für Parlamentsabgeordnete und sei eine gute Maxime für „unser repräsentatives System“.
Der parlamentarische Prozess müsse sichtbar machen, wie schwierig sowohl die Durchsetzung als auch der Ausgleich von Interessen in einer liberalen Demokratie sind. Den Streit „müssen wir führen, und den müssen wir aushalten, ertragen. Demokratischer Streit ist notwendig, aber es ist ein Streit nach Regeln, und es ist mit der Bereitschaft verbunden, die demokratischen Verfahren zu achten und die dann und so zustande gekommenen Mehrheitsentscheidungen nicht als illegitim oder verräterisch oder sonst wie zu denunzieren“, sagte Schäuble unter Beifall.
„Vertrauen in das repräsentative Prinzip stärken“
Der Bundestagspräsident plädierte dafür, das Vertrauen in das repräsentative Prinzip wieder zu stärken. Nach ernsthaftem Streit der Meinungen stellvertretend für Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen zu treffen, habe befriedende Wirkung. „In Zeiten zunehmender Globalisierung heißt das auch, die Kompliziertheit unserer Welt auszuhalten. Aber wir haben ja zugleich auch die Chance, der Welt, die sich uns nähert, zu zeigen, dass der Parlamentarismus etwas taugt, dass er funktioniert, dass er zu Lösungen für die Probleme und Herausforderungen fähig ist.“
Europa und die Globalisierung, das sei heute der Rahmen für das, „was wir hier debattieren und entscheiden“. Das habe nichts mit einem Aufgeben nationaler Selbstbestimmung zu tun und schon gar nichts mit einem Aufgeben des Anspruchs, „dass dies hier der Ort ist, an dem immer neu die Souveränität des deutschen Volkes greifbar und wirklich wird“. Steigende Erwartungen seien eine Chance, auch wenn die Realität komplizierter wird und die Handlungsspielräume nicht immer nur wachsen: „Zwischen beidem müssen wir als Parlament unseren Weg finden.“
Solms: Auf die inhaltliche Auseinandersetzung konzentrieren
Dr. Hermann Otto Solms (FDP), Abgeordneter von 1980 bis 2013 und nun erneut in den Bundestag eingezogen, hatte als Alterspräsident die Sitzung eröffnet. Dieses Privileg hätte eigentlich Wolfgang Schäuble zugestanden, der als von seiner Fraktion nominierter Kandidat für das Präsidentenamt jedoch darauf verzichtet hatte. Schäuble gehört dem Bundestag seit 1972 ununterbrochen an, Solms hat nach ihm die zweitlängste Dienstzeit aller Abgeordneten des 19. Deutschen Bundestages.
Solms begrüßte auf der Tribüne Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sowie die ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und die ehemaligen Bundestagspräsidenten Dr. h.c. Wolfgang Thierse und Prof. Dr. Norbert Lammert. Darüber hinaus galt sein Gruß Inge Deutschkron, die in der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 30. Januar 2013 vor dem Bundestag die Rede gehalten hatte.
Solms sagte in seiner mehrfach von Beifall unterbrochenen Rede, das Wahlergebnis vom 24. September habe die politischen Rollen neu verteilt: „Diese Entscheidung der Wähler haben wir zu akzeptieren.“ Das Parlament müsse ein Spiegelbild der Meinungsvielfalt in der Bevölkerung sein. Der Alterspräsident warnte davor, Sonderregelungen zu schaffen, auszugrenzen oder gar zu stigmatisieren. „Wir haben alle das gleiche Mandat, gleiche Rechte, aber eben auch gleiche Pflichten.“ Es sei klug, sich im politischen Wettbewerb auf die inhaltliche Auseinandersetzung zu konzentrieren.
Dank an die erfolglosen Kandidaten bei Wahlen
„Durch die Wahl sind wir jetzt die Repräsentanten des Volkes. Und der Wille des Volkes, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, ist Maßstab unseres Handelns“, betonte der FDP-Parlamentarier. Die Abgeordneten fühlten sich aber auch verantwortlich gegenüber ihren Parteien, die sie als Kandidaten nominiert haben. Das Grundgesetz bestimme, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung mitwirken: „Ohne Parteien ist dies auch kaum zu organisieren.“ Wer Demokratie bejahe, müsse auch demokratische Parteien bejahen.
Solms bedauerte, wie wenig die Mitgliedschaft oder die Unterstützung demokratischer Parteien in der Öffentlichkeit gewürdigt werde. Ausdrücklich dankte er allen, die bei der Bundestagswahl, bei Landtags- oder Kommunalwahlen kandidiert, aber kein Mandat errungen hätten: „Sie haben mit ihrem Engagement einen besonderen Beitrag für die lebendige Demokratie geleistet.“
„Es gibt kein imperatives Mandat“
Wichtig sei, dass die Verantwortung gegenüber dem jeweiligen Parteivotum hinter der Verantwortung gegenüber den Wählern und der Gesellschaft zurückstehen müsse. Solms zitierte in diesem Zusammenhang den Artikel 38 des Grundgesetzes: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Dabei bleibe es: „Es gibt kein imperatives Mandat.“
Gemeinsame Aufgabe müsse es sein, die gesellschaftlichen Debatten wieder dahin zurückzuholen, „wo sie hingehören – nämlich hier in den Deutschen Bundestag“. Hier kämen die unterschiedlichen Strömungen in dem Verhältnis zur Geltung, wie sie von den Wählern Unterstützung erhalten haben. „Das Zerrbild von der Politik, wie es beispielsweise in den sozialen Medien oder in manchen Fernseh-Talkshows dargeboten wird, gibt diese faire Repräsentation nicht wieder“, sagte der Alterspräsident.
„Wahlrecht rasch reformieren“
Zum Schluss kam Solms auf die aktuelle Größe des Bundestages mit 709 Abgeordneten zu sprechen. Die Größe dieses „aufgeblähten Parlamentes“ trage eher dazu bei, dass die „Arbeitsfähigkeit des Bundestages genauso wie sein Ansehen bei den Bürgern leidet – auch wegen der gestiegenen Kosten“. Solms regte an, dass sich der Bundestag rasch mit einer Reform des Wahlrechts befasst. Dabei dürfe es keine taktischen Machtspiele geben.
Das alte Wahlrecht sei im Wesentlichen von allen politischen Kräften akzeptiert worden. „Wenn es keine schnelle Einigung gibt, sollte der Bundestag dieses wieder in Kraft setzen – notfalls mit verfassungsändernder Mehrheit“, schlug Solms vor.
AfD-Antrag zur Sitzungseröffnung abgelehnt
Gleich zu Beginn der Sitzung ließ Solms über einen Antrag der AfD-Fraktion (19/2) abstimmen, die konstituierende Sitzung durch einen Versammlungsleiter zu eröffnen, der die ausschließliche Aufgabe haben soll, die Abstimmung über die Geschäftsordnung des Bundestages zu leiten. Nach Beschluss der Geschäftsordnung solle der Versammlungsleiter die Amtsführung an den Alterspräsidenten übergeben.
Der Antrag wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt.
Geschäftsordnungen und Richtlinien übernommen
Gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Abgeordneten Dr. Frauke Petry und Mario Mieruch nahm der Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (19/1) an, die bisherige Geschäftsordnung des Bundestages für die neue Wahlperiode zu übernehmen. Darüber hinaus gelten auch die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes, die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes, die Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes (Dringliche Gesetzesvorlagen) und die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik weiter.
Eine Besonderheit betrifft die Geschäftsordnung des Bundestages. Die CDU/CSU weist darauf hin, dass der bisherige Paragraf 126a über die „besondere Verwendung von Minderheitenrechten in der 18. Wahlperiode“ nach Ablauf der Wahlperiode entfallen ist. Wegen der Mehrheitsverhältnisse mit einer Großen Koalition und zwei kleineren Oppositionsfraktionen hatte der Bundestag für die Dauer der vergangenen 18. Wahlperiode die Minderheitenrechte der Opposition verbessert.
Änderungsantrag der SPD überwiesen
Zum Antrag der Unionsfraktion zur Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht (19/1) haben die AfD und Die Linke je zwei Änderungsanträge und die SPD einen Änderungsantrag vorgelegt. Die SPD (19/8) schlägt Änderungen in den Anlagen 4 (Richtlinien für die Fragestunde und die schriftlichen Einzelfragen) und 7 (Befragung der Bundesregierung) vor.
Ihr Änderungsantrag zielt darauf ab, die sitzungswöchentliche Regierungsbefragung umzugestalten, um eine „wirksame parlamentarische Kontrolle und einen möglichst lebendigen öffentlichen Austausch zu ermöglichen“. Beantragt werden ferner Modifikationen bei der Fragestunde, die sich in Sitzungswochen an die Regierungsbefragung anschließt. In der Sitzung sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Carsten Schneider, der Bundestag müsse wieder die zentrale Bühne der politischen Auseinandersetzung werden. Der Bundestag überwies den Änderungsantrag zur weiteren Beratung zunächst an den Ältestenrat, am 21. November jedoch an den Geschäftsordnungsausschuss. Die SPD hatte Abstimmung beantragt.
Änderungsanträge der AfD überwiesen
Die AfD (19/4) will die Regelung zum Alterspräsidenten in der Geschäftsordnung wie folgt fassen: „In der ersten Sitzung des Bundestages führt das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das nächstälteste Mitglied des Bundestages den Vorsitz, bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt.“
In ihrem zweiten Änderungsantrag (19/5) verlangt die AfD, den Paragrafen 126a zu den Minderheitsrechten in modifizierter Fassung wieder in die Geschäftsordnung aufzunehmen. So sollen bereits 65 statt bisher 120 Abgeordnete ausreichen, um die Minderheitsrechte beanspruchen zu können. Der Bundestag überwies beide Änderungsanträge zunächst an den Ältestenrat, am 21. November jedoch an den Geschäftsordnungsausschuss. Die AfD wollte den ersten Antrag abstimmen lassen und den zweiten Antrag an den Geschäftsordnungsausschuss überweisen. Für die AfD hatte der Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Bernd Baumann die Initiativen begründet. Seit 1848 sei es in Deutschland Tradition, dass konstituierende Sitzungen von den ältesten Abgeordneten eröffnet werden.
Änderungsanträge der Linken überwiesen
Die Linke fordert, die nach dem Grundgesetz vorgeschriebenen Ausschüsse Petitionsausschuss, Auswärtiger Ausschuss, Verteidigungsausschuss und Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union mit jeweils 38 Mitgliedern einzusetzen (19/6).
Darüber hinaus will sie wie die SPD Änderungen an den Anlagen 4 und 7 der Geschäftsordnung zum Ablauf der Fragestunde und der Regierungsbefragung vornehmen (19/7). Auch diese beiden Änderungsanträge wurden zunächst an den Ältestenrat, am 21. November jedoch an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. Die Linke wollte beide Änderungsanträge abstimmen lassen. Für die Fraktion sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Jan Korte unter anderem, Regierungsbefragung und Fragestunde müssten lebendiger werden. Was nicht gehe, sei eine Befragung der Bundeskanzlerin nur in der Bundespressekonferenz.
Für CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nahmen die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer, Dr. Marco Buschmann und Britta Haßelmann Stellung zu den Änderungsanträgen. Alle drei plädierten für eine sorgfältige Beratung aller Vorschläge im Ältestenrat und wandten sich gegen eine Abstimmung in der konstituierenden Sitzung.
Die Sitzung endete mit der Nationalhymne. Es spielte das Blechbläserensemble „Berlin Brass Quintet“ mit Studierenden aus den Blechbläserklassen der Universität der Künste Berlin unter Leitung von Professor Konradin Groth. (vom/24.10.2017)