Landwirtschaft

Landwirte müssen Stick­stoff- und Phosphor­mengen bilanzieren

Der Bundestag hat den Umgang mit Dünger neu geregelt und die betriebliche Stoffstrombilanzierung eingeführt. Die entsprechende vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte Düngeverordnung (18/12731, 18/12879 Nr. 2) hat das Parlament am Donnerstag, 29. Juni 2017, auf Beschlussempfehlung des Ernährungs- und Landwirtschaftsausschusses (18/12921) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Transparenz durch Stoffstrombilanzierung

Mit der Verordnung sollen landwirtschaftliche Betriebe verpflichtet werden, die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor zu bilanzieren und in Bezug auf den Stickstoff zu bewerten. Dabei soll die Menge Stickstoff und Phosphor, die in Form von Futtermittel, Saatgut, landwirtschaftliche Nutztiere und Leguminosen dem Betrieb zugeführt wird, der Nährstoffmenge gegenübergestellt werden, die durch pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut und Nutztiere den Betrieb verlässt. Diese Regelung soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilen zu können.

Ziel der Verordnung sei die überprüfbare Darstellung der Nährstoffflüsse in der Landwirtschaft. Die Verordnung soll ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden. (sas/29.06.2017)

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