Bau

Entschließung zum Bau­kultur­bericht 2016/17 angenommen

Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Juni 2017, eine Entschließung zum Baukulturbericht 2016/17 der Bundesstiftung Baukultur und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu (18/10170, 18/10307 Nr. 9) angenommen. Er folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Umwelt- und Bauausschusses (18/11384).  Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Handlungsempfehlungen des Berichts in die baukulturpolitischen Ziele des Bundes angemessen einzubeziehen. Die Bundesstiftung Baukultur soll darin bestärkt werden, im Baukulturbericht 2018/19 die Fokusthemen „baukulturelles Erbe“ und „Weiterbauen im Bestand“ aufzugreifen. Auch soll die Baukultur in ländlichen Räumen gezielt gefördert werden. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Bericht der Bundesstiftung Baukultur

In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung den von der Bundesstiftung Baukultur vorgelegten Baukulturbericht 2016/2017. Dieser sei eine „gute Grundlage“ für Diskussionen über die zukünftige Entwicklung der Baukultur und ihrer Rahmenbedingungen. Der Bund spiele bei der Förderung der Baukultur eine bedeutende Rolle, schreibt die Bundesregierung.

Vorbildfunktion hätte der Bund etwa als Bauherr: „Seine Bauwerke sollen, insbesondere wenn sie herausgehobenen gesamtstaatlichen Funktionen dienen und an exponierten Standorten stehen, das baukulturelle Niveau und Verständnis in unserem Land widerspiegeln und nationale Visitenkarte sein.“ Entscheidend präge der Bund die Baukultur zudem als Gesetzgeber und als Förderer in Form von Städtebauförderung Wettbewerbe und Forschungsvorhaben.

Klein- und Mittelstädte und ländlicher Raum

Der aktuelle Baukulturbericht der 2007 eingerichteten Bundesstiftung beleuchtet insbesonder Klein- und Mittelstädte sowie den ländlichen Raum. Im Fokus stehen dabei die Themen „Vitale Gemeinden“, „Infrastruktur und Landschaft“ sowie „Planungskultur und Prozessqualität“, zu denen jeweils Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.

Vorgeschlagen wird etwa, Ortsbilder baukulturell durch ortsspezifisches Bauen zu prägen. Dies stärke die Identität. Auch die Stärkung und Vitalisierung von Ortskernen wird gefordert. Zudem soll unter anderem auf „lebendige Formate bei der Beteiligung und Vermittlung“ von Planungsprozessen geachtet werden.

Entschließungsantrag der Linken

Ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (18/12970) wurde indes mit der Mehrheit der Koalition bei Enthaltung der Grünen abgelehnt, der unter anderem die Bundesregierung auffordert, die Förderprogramme des Bundes und der EU zur Entwicklung des ländlichen Raumes zu koordinieren und die unterschiedlichen Kompetenzen zur Entwicklung des ländlichen Raumes in einem Ministerium zu bündeln.

Darüber hinaus müsse die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ reformiert und zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Integrierte Ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt werden, fordert die Fraktion. (sas/29.06.2017)