Finanzen

Bundestag erleich­tert Por­tugal die Til­gung von IWF-Schul­den

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Juni 2017, bei einer Gegenstimme des CDU-Abgeordneten Klaus-Peter Willsch einen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (18/12733) angenommen, in dem es um die vorzeitige teilweise Rückzahlung einer Finanzhilfe des Internationalen Währungsfonds (IWF) durch Portugal geht. Damit wird die Bundesregierung ermächtigt, als Garantiegeber des Euro-Rettungsschirms EFSF einem entsprechenden Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel zuzustimmen und anschließend im EFSF-Direktorium den Beschluss zu billigen.

Verzicht auf parallele Tilgungen bei EFSF und EFSM

Portugal plant, einen weiteren Teil ihrer 2011 erhaltenen Finanzhilfe in Höhe von bis zu 7,608 Milliarden Sonderziehungsrechten, das sind etwa 9,4 Milliarden Euro, vorzeitig an den IWF zurückzuzahlen. Nach dem Stabilisierungsmechanismusgesetz muss der Deutsche Bundestag dieser Zahlung zustimmen, weil sie eine Ausnahme von einer in der Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität mit Portugal enthaltenen Klausel darstellt.

Die Finanzhilfevereinbarungen Portugals mit den Euro-Rettungsschirmen Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) beinhalten sogenannte Parallelitätsklauseln, wonach Portugal im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung an den IWF auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber diesen Gläubigern in proportionaler Höhe verpflichtet ist. 

Zinseinsparungen für Portugal

Um Zinskosten zu reduzieren, hatte Portugal nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums bereits die Hälfte seiner IWF-Schulden in Höhe von 11,471 Milliarden Sonderziehungsrechten vorzeitig zurückgezahlt. Trotz dieser vorzeitigen Rückzahlung lägen die verbleibenden Verbindlichkeiten gegenüber dem IWF immer noch über 187,5 Prozent der portugiesischen IWF-Quote. Bis zum Unterschreiten dieser Quote im Jahr 2021 wäre Portugal mit einem Zinssatz von 4,55 Prozent belastet worden, während portugiesische Staatsanleihen derzeit am Markt Renditen von rund 1,5 Prozent für fünfjährige Papiere und drei Prozent für zehnjährige Papiere erzielten. Portugal habe daher beantragt, dass die Parallitätsklauseln von EFSF und EFSM nicht angewendet werden.

Wie es in dem Antrag heißt, unterstützt das Bundesfinanzministerium den Vorschlag, den Verzicht auf die Anwendung der Parallelitätsklauseln an konkrete Bedingungen zu knüpfen. Die Bedingung einer angemessenen portugiesischen Barreserve erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass das Land auch bei sich verschlechternden Refinanzierungsbedingungen kurz- und mittelfristig liquide bleibt. Diese Bedingungen unterstützten auch eine solide Haushaltspolitik. (vom/22.06.2017)