UN-Sonderbeauftragten zum Schutz von Journalisten gefordert
Der Bundestag fordert die Einsetzung eines Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalisten. Den entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (18/12781) verabschiedete der Bundestag am Freitag, 23. Juni 2017, mit den Stimmen aller Fraktionen. Der Sonderbeauftragte soll hauptamtlich tätig sein und direkt an den UN-Generalsekretär berichten. Er soll darauf hinwirken, dass die Mitgliedstaaten der Uno ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen für die Sicherheit von Journalisten nachkommen. Zudem soll der Sonderbeauftragte die Aktivitäten der Vereinten Nationen zur Sicherheit von Journalisten koordinieren und ihnen ein starkes politisches Gewicht verleihen. Keine Mehrheit fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12803), die ebenfalls einen Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten ermöglichen wollen. Nur Die Linke stimmte mit den Grünen dafür.
Entschließung zur Deutschen Welle
Zum „Entwurf der Fortschreibung der Aufgabenplanung 2014 bis 2017 der Deutschen Welle für das Jahr 2017“ (18/10856, 18/11025 Nr. 1.5) hatte der Ausschuss für Kultur und Medien eine Beschlussempfehlung (18/12514) vorgelegt. Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zur Aufgabenplanung der Deutschen Welle.
Danach unterstützt der Bundestag den Entwurf der Fortschreibung der Aufgabenplanung 2014 bis 2017 für das Jahr 2017 und fordert die Bundesregierung auf, sich für eine weitere Anhebung der Förderung der Deutschen Welle einzusetzen. Die Deutsche Welle müsse finanziell vergleichbar mit anderen großen europäischen Auslandssendern ausgestattet sein.
Deutsche Welle benötigt mehr Geld
Die Deutsche Welle (DW) plant, ihre Reichweite deutlich zu erhöhen. So soll die Zahl der wöchentlichen Nutzerkontakte weltweit bis Ende 2017 von derzeit 135 auf 150 Millionen gesteigert werden. Hiervon sollen mindestens 40 Millionen über die digitalen Angebote erreicht werden. Nach DW-Angaben konnte der Sender seine Reichweite bereits von 118 Millionen Nutzern im Jahr 2015 auf aktuell 135 Millionen steigern. In der Unterrichtung an den Bundestag weist die Deutsche Welle darauf hin, dass die gestiegenen Anforderungen an den Sender eine dauerhafte Anhebung der institutionellen Förderung durch den Bund „zwingend“ erfordere.
Darüber hinaus soll der weitere Ausbau der Zusammenarbeit der Deutschen Welle mit ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio begleitet und gefördert werden. Auch sollen die Arbeit der DW-Akademie unterstützt und auf diese Weise Meinungsfreiheit, digitale Teilhabe sowie die Erstellung von und der Zugang zu qualitativ hochwertigen Informationen weltweit gestärkt werden.
Bedeutung einer freien Presse betont
Die Redner aller Fraktionen erinnerten in der Debatte an die besondere Bedeutung einer freien Presse. Ohne sie seien Staaten und Gesellschaften „weniger frei, weniger demokratisch, weniger pluralistisch und weniger sozial“, mahnte der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Martin Dörmann.
Sein Unionskollege Marco Wanderwitz (CDU/CSU) führte an, dass sich der Bundestag mit seiner Forderung einer Initiative der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ anschließe. Diese werde bereits von 30 Staaten unterstützt, Deutschland dürfe nicht abseits stehen.
„Dramatische Situation in der Türkei“
Der medienpolitische Sprecher der Linksfraktion Harald Petzold betonte, dass die Pressefreiheit auch in etablierten Demokratien bedroht sei. Dies zeige die derzeitige politische Situation in den USA, aber auch in Polen und Ungarn. Besonders dramatisch sei die Situation in der Türkei, wo aktuell mehr als 100 Journalisten inhaftiert seien.
Für Bündnis 90/Die Grünen monierte die medienpolitische Sprecherin Tabea Rößner, dass sich die Koalition in ihrem Antrag nicht zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Finanzierung des UN-Sonderbeauftragten habe durchringen können. Zudem müsse Deutschland der 2016 bei den Vereinten Nationen gegründeten „Group of friends on the protection of journalists“ beitreten. Einen entsprechenden Antrag der Grünen (18/12803) lehnte der Bundestag jedoch mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen ab.
Antrag der Grünen abgelehnt
Die Grünen riefen die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag unter anderem auf, der 2016 bei den Vereinten Nationen gegründeten „Group of friends on the protection of journalists“ beizutreten und deren Arbeit zur Verfolgung von gegen Journalistinnen und Journalisten begangene Straftaten zu unterstützen.
Außerdem sollte sie sich für eine gesicherte Finanzierung des Amts aus dem regulären Budget der Vereinten Nationen einsetzen und sich nötigenfalls verpflichten, einen angemessenen freiwilligen Beitrag zu dessen Finanzierung zu leisten. (aw/hau/23.06.2017)