Regierung legt Bericht zum wissenschaftlichen Nachwuchs vor
Nachwuchswissenschaftler tragen entscheidend zum wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Erkenntnisgewinn und zur Innovation bei. Zugleich ist wissenschaftlicher Nachwuchs eine Voraussetzung, um den zukünftigen Bedarf an hoch qualifizierten Arbeitskräften in der modernen Wissensgesellschaft abdecken zu können. Das schreibt die unabhängige Expertenkommission in ihrem „Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017“ (18/12310), der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt. Der Bundestag hat ihn am Mittwoch, 31. Mai 2017, zusammen mit dem von der Bundesregierung vorgelegten „16. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2016“ (18/10851) in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN) liefert einmal pro Legislaturperiode empirisch fundierte Daten und aktuelle Forschungsbefunde zum Bestand, zu Qualifikations- und Karrierewegen sowie zu den beruflichen Perspektiven Promovierender und Promovierter in Deutschland. Er wurde von einem unabhängigen wissenschaftlichen Konsortium unter der Leitung des Instituts für Innovation und Technik, Berlin, erstellt. Damit soll empirisches Grundlagenwissen für die Wissenschaft, relevantes Steuerungswissen für Bund, Länder, Wissenschaftseinrichtungen und Förderorganisationen sowie Orientierungswissen für den wissenschaftlichen Nachwuchs selbst geschaffen werden.
Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere im Fokus
Der BuWiN 2017 enthält statistische Daten und aktuelle Forschungsbefunde zum Bestand von Nachwuchswissenschaftlern. Ferner werden Leistungen des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wirkungen der wissenschaftlichen Qualifizierung anhand der internationalen Mobilität und des Beitrags des wissenschaftlichen Nachwuchses zu Lehre, Forschung und Transfer sowie von Bildungsrenditen der wissenschaftlichen Qualifizierung analysiert.
Das Schwerpunktkapitel des BuWiN 2017 trägt den Titel „Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere“. Die Experten sind der Ansicht, dass das Thema sowohl mit Blick auf die demografische Entwicklung der Gesellschaft, die Leistungsfähigkeit des Hochschul- und außeruniversitären Forschungssektors, der Ausschöpfung des Humankapitals in der Gesellschaft und der Chancengerechtigkeit zentral ist.
Für den wissenschaftlichen Nachwuchs stellt es laut des BuWiN 2017 eine Herausforderung dar, dass akademische Karrieren vielfach mit mangelnder Planbarkeit, unsicheren Perspektiven und problematischen Beschäftigungsbedingungen einhergehen. Dies betreffe weniger die Promotionsphase als vielmehr die Qualifizierungsphase nach der Promotion. Auch die Bundesregierung thematisiert dieses Problem und schreibt über die Qualifizierungsphase nach der Promotion: „Befristete Beschäftigungsverhältnisse, zumal mit kurzen Vertragslaufzeiten, sind mit Angeboten anderer Arbeitgeber oftmals nicht konkurrenzfähig – weder mit Angeboten aus der Wirtschaft noch mit Angeboten von Wissenschaftseinrichtungen aus dem Ausland, die mit Tenure-Track-Professuren oder Lecturer-Stellen häufig attraktive Konditionen anbieten können.“
Betreuungsmöglichkeiten reichen nicht aus
Beim Thema Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere sowie der Chancengerechtigkeit konstatiert die Expertenkommission, dass viele familienpolitische Maßnahmen der letzten Jahre in die richtige Richtung weisen würden, kritisiert aber ganz grundsätzlich, dass es insgesamt zu wenige Betreuungsmöglichkeiten gebe. Die Bundesregierung betont vor allem die Erfolge. Diese zeigten sich beispielsweise am zahlenmäßigen Anstieg von Frauen in Leitungspositionen. In der Gruppe der Professoren sei der Frauenanteil zwischen 2005 und 2014 um acht Prozentpunkte von 14 Prozent auf 22 Prozent gestiegen.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des BuWiN, dass der deutsche Wissenschaftssektor auch mit Blick auf die Internationalisierung in den vergangenen Jahren erheblich an Attraktivität gewonnen habe. Diese Einschätzung entlasse die verantwortlichen Akteure aus dem Hochschul- und außeruniversitären Forschungssektor jedoch nicht aus der Verantwortung, die Internationalisierung auch künftig gezielt voranzutreiben und auch die Rahmenbedingungen für die Qualitätssicherung während der wissenschaftlichen Qualifizierung, insbesondere der Promotion, zu steigern.
Regierung plant Novelle des Hochschulstatistikgesetzes
In dem als Unterrichtung (18/10851) vorliegenden 16. Bericht des Hochschulstatistikausschusses schreibt die Regierung, dass das Hochschulstatistikgesetz (HStatG) novelliert werden soll. Damit solle Veränderungen der Hochschullandschaft in den letzten Jahren sowie den Lieferverpflichtungen an Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union, Rechnung getragen werden.
Kernaufgabe der Hochschulstatistik sei die Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung. Die Novellierung sei für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Hochschulen sowie für fundierte Aussagen über Zugänge zum Studium, Studienverlauf, Studienerfolg und Studienabbrüchen erforderlich. Aber auch der Steigerung der Leistung und Effizienz des Hochschulsystems, der Sicherung von Lehre und Forschung an den Hochschulen auf einem qualitativ hohen Niveau, fundierte Aussagen über die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Hochschule sowie für die Abschätzung des Angebots an Hochqualifizierten diene die Hochschulstatistik.
Datenlage soll verbessert werden
Im Berichtszeitraum 2012 bis 2016 seien unter anderem Sondererhebungen des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu den Promovierenden sowie zu wissenschaftlichen Karrieren beratend begleitet worden, die auf eine Verbesserung der Datenlage zum wissenschaftlichen Nachwuchs abzielten. Weitere Arbeitsfelder seien die Überarbeitung der Fächersystematik der Hochschulstatistik, die Erweiterung des Datenangebots zu den privaten Hochschulen sowie die Überprüfung der FuE-Koeffizienten, die zur Berechnung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) der Hochschulen sowie des entsprechenden FuE-Personals benötigt werden.
Der Ausschuss für die Hochschulstatistik habe in seinem 15. Bericht an Bundestag und Bundesrat die Datenlücken und Unzulänglichkeiten der bisherigen statistischen Rechtsgrundlage benannt und Vorschläge für eine Anpassung des HStatG vorgelegt. Über die Vorbereitung der HStatG-Novelle und die ersten Schritte zu deren Implementierung hinaus habe sich der Ausschuss für Hochschulstatistik im Berichtszeitraum mit weiteren Initiativen befasst, um die hochschulstatistische Berichterstattung zu ergänzen und die Qualität und Aktualität hochschulstatistischer Daten zu verbessern.
Der Ausschuss für die Hochschulstatistik berät das Statistische Bundesamt bei der Vorbereitung, Durchführung und Weiterentwicklung der Hochschulstatistik sowie bei der Veröffentlichung und Analyse der Ergebnisse. Er setzt sich aus Vertretern der amtlichen Statistik, der Bundesministerien für Bildung und Forschung, der Finanzen, für Arbeit und Soziales, der Verteidigung, der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörden, Vertretern der Hochschulen sowie des Wissenschaftsrats zusammen. (nal/31.05.2017)