Wettbewerbsregister für öffentliche Aufträge und Konzessionen
Die Bundesregierung plant ein Wettbewerbsregister einzuführen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/12051) hat der Bundestag am Donnerstag, 27. April 2017, erstmals beraten. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Bundeskartellamt soll das Register führen
Mit dem Gesetzesvorhaben soll beim Bundeskartellamt ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen eingerichtet werden. Darin sollen künftig Unternehmen eingetragen werden, zu denen Erkenntnisse über ihnen zuzurechnende Straftaten oder andere schwerwiegende Rechtsverstöße, die Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren darstellen, vorliegen. Ziel des Entwurfs ist es, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten.
Zudem soll sichergestellt werden, dass öffentliche Auftraggeber und Konzessionsgeber vor der Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Durch die Bereitstellung von umfassenden Informationen soll es den öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern erleichtert werden, zu prüfen, ob bei einem Bieter Ausschlussgründe vorliegen. Ferner soll es möglich werden, „Selbstreinigungsmaßnahmen“ der Unternehmen zentral prüfen zu lassen. (sas/27.04.2017)