Gute Radiogeräte sollen künftig digitale Signale empfangen können
Um die Digitalisierung des Hörfunks zu fördern, hat die Bundesregierung den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (18/12509) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 1. Juni 2017, zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen hat. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Interoperabilität von Radioempfangsgeräten
Der Regierung zufolge greift der Gesetzentwurf das von den Ländern bereits im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrates zum dritten TKG-Änderungsgesetz formulierte Anliegen auf, die Digitalisierung des Hörfunks durch die Interoperabilität von Radioempfangsgeräten zu fördern (bisher: Interoperabilität von Fernsehgeräten). Mit der Ergänzung des Paragrafen 48 TKG um zwei weitere Absätze soll erreicht werden, dass höherwertige Radioempfangsgeräte nur noch gehandelt werden dürfen, wenn diese zum Empfang normgerechter digitaler Signale geeignet sind.
Laut Regierung sollen künftig höherwertige Radioempfangsgeräte mit einer Schnittstelle ausgestattet sein, die zum Empfang digitalisierter Inhalte geeignet ist. Mittels welcher Technik (beispielsweise DAB oder Internetradio) die digitalen Inhalte zum Hörer gelangen, werde nicht vorgegeben. Diese Entscheidung solle dem Markt beziehungsweise dem Hörer überlassen bleiben. Zudem würden nur solche Geräte einbezogen, die überwiegend auf den Hörfunkempfang ausgerichtet seien. So würden etwa Autoradios einbezogen, Mobilfunkgeräte hingegen ausgeklammert. (nal/01.06.2017)