Parlamentarischer Beirat legt dem Plenum einen Arbeitsbericht vor
Den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung für die 18. Legislaturperiode (18/12511) hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Juni 2017, zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Forderung nach Erhalt des Gremiums
Die Mitglieder des Beirats sprechen sich dafür aus, dass das Gremium und die begleitenden Strukturen erhalten bleiben müssen. Darüber hinaus sollte der Parlamentarische Beirat zu Beginn der kommenden Wahlperiode zeitgleich mit den regulären Ausschüssen eingesetzt werden. Die Verständigung auf Langfristziele über Fraktionsgrenzen hinweg sei ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland.
Die bereits für das Jahr 2018 anstehende Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie durch die Bundesregierung müsse intensiv begleitet werden. Dies sollte mit Beteiligung des Parlaments, im engen Kontakt mit dem Bundeskanzleramt und den beteiligten Ressorts sowie im intensiven Austausch mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung, mit der Wissenschaft und mit gesellschaftlichen Akteuren erfolgen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung, dem in dieser Wahlperiode 17 Bundestagsabgeordnete angehören, wurde 2004 ins Leben gerufen. Er ist vom Deutschen Bundestag damit beauftragt, die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung dauerhaft zu begleiten, aber auch eigene Impulse in der Nachhaltigkeitsdebatte zu setzen.
Im Parlament hat der Beirat eine „Wachhund-Funktion“ und greift ein, sobald ein Vorhaben die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie außer Acht lässt. Mit Anhörungen und Positionspapieren werden Debatten angestoßen. So ist der Beirat heute ein wichtiger und lebendiger Bestandteil des Parlaments. (nal/eis/01.06.2017)