Disput über Abschiebungen nach Afghanistan
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. April 2017, mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition beschlossen, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12099), der darauf abzielt, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen, zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss zu überweisen. Die Grünen hatten beantragt, über ihren Antrag direkt abzustimmen.
Aussprache zum Familiennachzug abgesetzt
Abgesetzt hat der Bundestag die ursprünglich vorgesehene Aussprache über den Familiennachzug bei Flüchtlingen. Dazu lagen ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (18/10044) und ein Antrag der Linken (18/10243) vor, die beide den Familiennachzug wieder ohne Einschränkung ermöglichen wollen.
Die beiden Oppositionsvorlagen richten sich gegen das vor einem Jahr verabschiedete sogenannte „Asylpaket II“. Es enthält unter anderem die Bestimmung, dass subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang, also noch bis zum März 2018, keinen Anspruch auf Nachzug ihrer Angehörigen geltend machen können. Grüne und Linke wollen die Aussetzung des Familiennachzuges unverzüglich rückgängig zu machen.
Gesetzentwurf der Grünen
Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit „zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien“, schreiben die Grünen in ihrem Gesetzentwurf. In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass im Jahr 2015 in nahezu 100 Prozent der Fälle syrischen Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, die Zuerkennung dieses Schutzstatus aber in den vergangenen Monaten deutlich gesunken sei. Bereits im April 2016 hätten rund 16 Prozent der syrischen
Schutzsuchenden „nur noch subsidiären Schutz“ erhalten, im Juni 46 Prozent und im August rund 70 Prozent. Damit sei „inzwischen eine sehr große Gruppe vom Familiennachzug innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgeschlossen“.
Antrag der Linken
Dies moniert auch die Linksfraktion: Diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei „unmenschlich und menschenrechtswidrig“, schreibt sie in ihrem Antrag. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wieder zurückgenommen wird“.
Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung müssten „ab sofort entsprechende Visumanträge zur Familienzusammenführung wieder entgegengenommen und bearbeitet werden“. (sas/27.04.2017)