Grüne scheitern mit Antrag für ein schärferes Waffenrecht
Mit einer befristeten Amnestie für illegalen Waffenbesitz soll die Zahl solcher Waffen nach dem Willen der Bundesregierung reduziert werden. Ein Gesetzentwurf der Regierung (18/11239), der am Freitag, 10. März 2017, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand, sieht dazu Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition vor, wenn diese binnen eines Jahres einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle überlassen werden. Zugleich debattierte das Parlament über einen anschließend an die Ausschüsse überwiesenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11417), das Waffengesetz zu reformieren. Danach soll unter anderem Privatpersonen die Nutzung bestimmter halbautomatischer Schusswaffen verboten werden.
Gegen die Stimmen der Opposition lehnte das Parlament zudem auf Empfehlung des Innenausschusses (18/11444) einen weiteren Antrag der Grünen-Fraktion (18/9674) ab, in dem die Bundesregierung ebenfalls zur Reform des Waffenrechts aufgefordert wurde. Dazu sollte die Regierung nach dem Willen der Grünen einen Gesetzentwurf vorlegen, der „regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung vorsieht“ und „die besondere Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigt, die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert“.
Grüne: Zugang zu Waffen und Munition deutlich erschweren
In der Debatte kritisierte die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic unter Verweis auf Terroranschläge, Amokläufe und Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, dass der Zugang zu Waffen noch immer viel leicht sei. Die Bundesregierung habe jedoch jahrelang nichts getan, um ihn zu erschweren. Jetzt habe die Regierung zwar einen Gesetzentwurf vorgelegt, doch stehe dort schon im zweiten Satz, dass eine systematische Verschärfung nicht erforderlich sei. Die Nachgiebigkeit der Regierung gehe zulasten der waffenlosen Mehrheit der Bürger.
Zwar sei vieles in dem Regierungsentwurf „nicht grundlegend falsch“. So sollten Feuerwaffen bei der Deaktivierung unbrauchbar gemacht werden, und auch die befristete Amnestie sei „gut und richtig“. Aber schon bei der erforderlichen Neuregelung zur Aufbewahrung von Schusswaffen werde die Regierung „windelweich“. Waffen stellten „eine potenzielle Gefahr für Leib und Leben der Menschen dar“. Notwendig sei endlich eine Reform, die den Zugang zu Waffen und Munition deutlich erschwert. Auch brauche man konsequente Regeln für die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Privathaushalten.
CDU/CSU: Legale Waffen gefährden nicht die Sicherheit
Der CDU-Parlamentarier Oswin Veith entgegnete, seine Fraktion trete den Forderungen der Grünen nach einer Verschärfung des Waffengesetzes entschieden entgegen. Er lehne „weitere Verbote, neue Einschränkungen und Restriktionen gegen rechtschaffene, waffenführende Bürger ab“, sagte Veith. Anders als die Grünen stelle die CDU nicht Jäger, Sportschützen und Waffensammler unter einen Generalverdacht.
„Die CDU weiß um die Rechtschaffenheit und Gesetzestreue legaler Waffenbesitzer und anerkennt deren persönlichen Beitrag wie im Falle der Jäger zu Hege und Pflege von Flora und Fauna unserer Natur, wie im Falle von Schützen zu sportlich fairem Wettbewerb bis hin zu Weltklasseleistungen olympischen Ausmaßes, sowie im Falle von Waffensammlern und Gebirgsschützenkompanien“ zur „historischen Dokumentation alter Waffen und alten Brauchtums“. Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln von historischen Waffen gehörten für ihn „zu den bürgerlichen Freiheiten“. Die von den Grünen angestrebte Verschärfung des Waffengesetzes sei nicht geeignet, die innere Sicherheit zu erhöhen. Eine Gefahr für die innere Sicherheit gehe nicht von legalen Waffen aus. Die größte Herausforderung sei der Kampf gegen illegalen Waffenhandel.
Linke will öffentliche Sicherheit verbessern
Für Die Linke sagte ihre Abgeordnete Martina Renner erwiderte, es gehe weder um einen Generalverdacht gegen Schützen und Jäger noch um eine Beschneidung von Freiheitsrechten, sondern um eine „reale und nachweisliche Verbesserung der öffentlichen Sicherheit“. Es sei „kein Freiheitsrecht, am Schießstand mit der Pump-Gun zu ballern“, betonte Renner und verwies darauf, dass auch legaler Waffen- und Munitionsbesitz eine Gefahrenquelle sei. Diese habe sich nicht mit der Erteilung von Erlaubnissen erledigt„.
Zwar würden die meisten Straftaten unter Schusswaffeneinsatz mit illegalen Waffen begangen. Man habe jedoch die Pflicht, auch Gefahren zu minimieren, die von legalen Waffen ausgehen. Im Jahr 2014 habe das Bundeskriminalamt 536 “rechte Straftaten unter Einsatz von Schusswaffen„ gezählt, unter denen auch legale Waffen gewesen seien. Auch sollten 700 sogenannte Reichsbürger sowie mindestens 400 Neonazis waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen.
SPD: Weitere Verschärfungen bringen nicht mehr Sicherheit
Die SPD-Parlamentarierin Gabriele Fograscher sagte, dass Waffen gefährliche Gegenstände seien, die überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzer sich indes rechtstreu verhalte. Das deutsche Waffenrecht sei streng und habe sich bewährt; weitere Verschärfungen brächten nicht mehr Sicherheit. Den Grünen hielt Fograscher vor, dass deren neuer Antrag ihrem alten sehr ähnlich und teilweise wortgleich sei. Dabei seien die Forderungen der Grünen “reine Placebos„.
So laute der Titel des neuen Grünen-Antrags “Mehr Sicherheit durch weniger Waffen„. Dies sei aber mit Zahlen nicht zu belegen. Vielmehr habe die Zahl der Straftaten mit Schusswaffen in den vergangenen Jahren laut polizeilicher Kriminalstatistik kontinuierlich abgenommen, während die Zahl der legalen Waffen ansteige. Um wirklich mehr Sicherheit zu schaffen, habe die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. Schon in der Vergangenheit habe sich eine Amnestieregelung bewährt, und es sei sinnvoll, sie erneut ins Gesetz zu schreiben. “Je weniger unerlaubt besessene Waffen im Umlauf sind, desto besser„, betonte Fograscher. (sto/10.03.2017)