Bundesregierung will das E-Government fördern
Die Bundesregierung will das E-Government fördern. Am Freitag, 31. März 2017, hat der Bundestag in erster Lesung einen dazu von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (18/11614) beraten, der im Anschluss zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen wurde. Mit dem Gesetz werde die Grundlage für die aktive Bereitstellung von Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung geschaffen, schreibt die Regierung. Um dem Anspruch auf eine Vorreiterrolle Deutschlands gerecht zu werden, orientiere sich die Regelung an international anerkannten Open-Data-Prinzipien, wie sie beispielsweise in der Internationalen Open-Data-Charta (IODC) oder in der Open-Data-Charta der G8-Staaten beschrieben werden.
Regierung will Kulturwandel in der Verwaltung
Zur Begründung der Initiative wird darauf verwiesen, dass gegenwärtig die Gefahr bestehe, dass Deutschland aus den Chancen, die die Bereitstellung von elektronischen Daten der Behörden als offene Daten bietet, keinen Nutzen ziehe. Zwar habe die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 eine Initiative gestartet, um dem Prinzip der offenen Daten zum Durchbruch zu verhelfen, doch sollte nach Ansicht der Regierung der gewünschte Kulturwandel in der Verwaltung durch eine gesetzliche Regelung begleitet werden.
„Will Deutschland die Vorteile offener Daten in vollem Umfang nutzen können, muss dieser Prozess durch gesetzliche Regelungen vorangetrieben werden“, heißt es in der Vorlage.(hau/31.03.2017)