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Rosemann: Abschläge bei der Erwerbs­min­derungs­ren­te nicht abschaffen

Dr. Martin Rosemann, SPD

Martin Rosemann (SPD) (© DBT/photothek)

Der SPD-Rentenexperte Dr. Martin Rosemann warnt davor, die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente abzuschaffen. „Denn dann würde man unter Umständen einen falschen Anreiz für all jene setzen, die sich entscheiden, vor 65 in den Ruhestand zu gehen. Sie könnten dies dann nämlich über eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente versuchen, anstatt über die allgemeine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen“, sagt Rosemann in einem am Dienstag, 2. Mai 2017, erschienenen Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Da es aber durch die Reformen der letzten Jahre sehr viele verschiedene Rechtssituationen für die Betroffenen gebe, könne es sinnvoll sein, pauschale Lösungen für alle Erwerbsgeminderte zu prüfen. Aber auch diese könnten zu Ungerechtigkeiten führen, fügte er hinzu. Das Interview im Wortlaut:


Herr Dr. Rosemann, zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode verlängert die Koalition die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente. Ist der Handlungsbedarf so groß?

Eine Erwerbsminderung ist eines der größten Armutsrisiken im Alter. Deshalb war es uns als Koalition wichtig, hier noch einmal Verbesserungen zu erreichen.

Die Zurechnungszeit  soll um drei Jahre, auf 65 Jahre verlängert werden. Befreit das tatsächlich viele Erwerbsgeminderte aus der Armutsfalle?

Ich denke ja. Denn bezogen auf die individuelle Erwerbsbiografie macht es natürlich  einen Unterschied, ob man  drei Jahre  mehr an Zurechnungszeit hat oder nicht. Das kann  schon darüber entscheiden, ob man ein Einkommen oberhalb oder unterhalb der Grundsicherung hat.

Reicht das aus?

Nein. Denn bemerkenswert ist, dass von denjenigen, die in die Erwerbsminderung  gehen, nicht einmal 50 Prozent vorher eine Reha-Maßnahme bekommen haben. Das heißt, wir erreichen mit Prävention und Rehabilitation jene nicht, die es am dringendsten nötig hätten. Es geht also auch darum, im Voraus zu verhindern, dass jemand eine Erwerbsminderungsrente beantragen muss. Aber auch dazu hat die Koalition Einiges auf den Weg gebracht.

Was spricht dagegen, die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente abzuschaffen? Es ist doch ein Unterschied, ob jemand freiwillig in Rente geht und Abschläge in Kauf nimmt oder ob man krankheitsbedingt dazu gezwungen ist?

Im Grundsatz ja. Aber in dem Moment, wo die Zurechnungszeit auf 65 Jahre verlängert wird, ist es nicht mehr richtig. Denn dann würde man unter Umständen einen falschen Anreiz für all jene setzen, die sich entscheiden, vor 65 in den Ruhestand zu gehen. Sie könnten dies dann nämlich über eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente versuchen, anstatt über die allgemeine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen. Im Übrigen sind die Abschläge ja auf 10,8 Prozent gedeckelt. Insofern relativiert sich das Problem auch.

Warum sollen die Verbesserungen bei der Zurechnungszeit nur für Neu-Rentner ab 2018 gelten?

Das eine sind die Kosten. Zum anderen haben Verbesserungen oder Verschlechterungen im Rentenrecht in der Vergangenheit immer nur für zukünftige Rentner gegolten. Das hat zum einen etwas mit einem gewissen Vertrauensschutz zu tun. Zum anderen mit dem Verwaltungsaufwand, der gravierend wäre, wenn alle Bestandsrentner mit einbezogen würden. Denn dann müsste sich die Rentenversicherung jeden einzelnen Versicherungsfall noch einmal anschauen.

Bei der Mütterrente wurde es so gemacht.

Es stimmt, wir haben bei der Mütterrente eine Ausnahme gemacht. Das ging aber nur, weil wir eine Pauschalregelung gefunden haben. Allerdings haben wir durch die verschiedenen Reformen bei der Erwerbsminderungsrente  jetzt fünf oder sechs parallele Rechtssituationen für die Betroffenen, abhängig davon, wann sie in Erwerbsminderung gegangen sind. Ich glaube schon, dass da ein sozialer Sprengstoff drin liegt. Deshalb wäre es aus meiner Sicht sinnvoll zu prüfen, ob man nicht für jene, die schon in Erwerbsminderung sind, eine pauschale Lösung finden kann. Jedoch kann es auch bei einer Pauschalierung zu Ungerechtigkeiten im Einzelfall kommen.

Wie wichtig ist das Rentenniveau für den Schutz vor Altersarmut?

Altersarmut hängt in erster Linie von der Erwerbsbiografie ab und nicht von der Höhe des Rentenniveaus. Von Altersarmut  werden in erster Linie Leute betroffen sein, die unterbrochene Erwerbsbiografien haben, entweder, weil sie selbstständig waren und nicht oder wenig in die Rentenversicherung eingezahlt haben, oder weil sie zwar gearbeitet, aber wenig verdient haben, länger arbeitslos waren oder längere Familienphasen hatten. Die haben meist nur wenig davon, wenn das Rentenniveau etwas höher ist.

Ist die Diskussion also obsolet?

Nein. Beim Rentenniveau geht es mehr um die Frage der Verhinderung des sozialen Abstiegs und darum, dass das System insgesamt die nötige Akzeptanz  hat. Deshalb ist die Diskussion schon sinnvoll, aber sie ist etwas anderes als die Diskussion über Altersarmut, wo man zielgenauere Lösungen für bestimmte Gruppen braucht.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert einen grundsätzlichen Kurswechsel in der Rentenpolitik hin zu einer Stärkung der ersten Säule, selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) plädierte dafür, die gesetzliche Rente stärker zu stützen, weil eine weitere Senkung gerade die untere Vermögenshälfte der Bevölkerung treffe. Wie kann das konkret aussehen?

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat dazu  einen guten Vorschlag gemacht, den der doppelten Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz. Beides geht nur zusammen, wenn man zusätzliche Steuermittel in die Hand nimmt. Zum anderen sind  weitere Maßnahmen für bestimmte Gruppen nötig, wie die Einbeziehung Selbstständiger in die gesetzliche Rente.

Stichwort Betriebsrenten. Sie wollen deren Verbreitung in kleineren Unternehmen fördern. Wieso hilft das Beschäftigten mit niedrigem Einkommen?

Wir verändern die Förderung. Wir führen nicht nur einen Geringverdienerzuschuss für Betriebsrenten ein. Wir führen, und das ist ein sozialpolitischer Meilenstein, einen Freibetrag in der Grundsicherung für zusätzliche freiwillige Altersvorsorge ein. Damit machen wir betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener sehr viel attraktiver als bisher.

Arbeitgeber sollen künftig von Haftungsrisiken bei der Betriebsrente befreit werden und nur noch für die eingezahlten Beiträge haften. Wer trägt dann das Risiko?

Für uns ist wichtig, dass der Verzicht auf Garantien, der Wegfall der  Arbeitgeberhaftung, nur in einem tariflichen Umfeld passiert. Wenn es keine Garantien mehr gibt, dann muss ja jemand da sein, der die Spielregeln definiert und die Qualitätskontrolle macht. Und das können eigentlich nur die Tarifpartner gemeinsam sein.

Und wie profitieren  die Beschäftigten, die  in nicht tarifgebundenen Unternehmen arbeiten?

Die Tarifpartner werden ein Interesse daran haben, dass auch möglichst viele nicht tarifgebundene Unternehmen sich diesem Betriebsrentenmodell anschließen. Denn je größer diese Kollektive sind, desto geringer sind die Verwaltungskosten und desto attraktivere Angebote können die Versicherer machen. Die Möglichkeit der Nachzeichnung des Tarifvertrags ist in dem Gesetzentwurf deshalb bewusst angelegt.

Verschiedene Konzepte für eine Mindestrente liegen nun schon lange auf dem Tisch. Ist es nicht langsam an der Zeit, hier voranzukommen? Oder dann eben andererseits zu sagen: Wir packen die weg, wir brauchen die nicht?

Ich glaube, dass sie nötig ist und dass es in den nächsten Jahren noch deutlicher wird, dass sie nötig sein wird. Der Vorschlag von Andrea Nahles für eine Solidarrente wird dem Problem gerecht: Menschen mit langer Erwerbsbiografie  sollen, unter Einbeziehung von Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und gewissen Zeiten der Arbeitslosigkeit, am Ende eine Rente haben, die zehn Prozent über dem Grundsicherungssatz liegt. Das ist ja für die meisten auch eine Frage der Würde, im Alter nicht zum Sozialamt gehen zu müssen.

(che/02.05.2017)