Ausstellungsvergütung für bildende Künstler erörtert
„Ausstellungsvergütung gesetzlich verankern - Gerechtigkeitslücke für bildende Künstlerinnen und Künstler schließen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/12094), den der Bundestag am Donnerstag, 27. April 2017, nach halbstündiger Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen hat.
„Strukturelle Ungerechtigkeit“
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Vergütung im Urheberrecht zu verankern. Der professionelle Kunsthandel mit seinen Galerien und Verkaufsausstellungen solle jedoch ausgenommen werden. Für die öffentliche Nutzung und Verwertung der Werke sei im Urheberrecht für Künstler aller Sparten mit Ausnahme der bildenden Kunst eine Vergütung vorgesehen, heißt es im Antrag der Linken.
Hintergrund dieser Ausnahme sei die Annahme gewesen, dass sich bildende Künstler allein durch den Verkauf ihrer Werke oder die Nutzung von Abbildungen dieser Werke finanzieren können und dass Ausstellungen vorrangig diesem Zweck dienen. Eine Studie des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) habe jedoch gezeigt, dass trotz reger Ausstellungsbeteiligung zwei Drittel der befragten Künstler konstant weniger als 5.000 Euro pro Jahr durch den Verkauf ihrer Werke verdienen. Vor diesem Hintergrund habe sich die im Urheberrecht formulierte Ausnahme für bildende Künstler als „strukturelle Ungerechtigkeit“ erwiesen, die es zu beseitigen gelte. (aw/27.04.2017)