Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. März 2017, ohne vorherige Aussprache eine Reihe von parlamentarischen Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung: Federführend im Umweltausschuss beraten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (18/11499). Geändert werden sollen unter anderem Bestimmungen über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsvorprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung. Vor allem sollen dabei künftig der Flächenschutz, der Klimaschutz und die Klimaanpassung, die Energieeffizienz sowie Unfall- und Katastrophenrisiken berücksichtigt werden. EU-Vorgaben, die umgesetzt werden müssen, betreffen die Erstellung des Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur Information der Öffentlichkeit sollen künftig vermehrt elektronische Instrumente eingesetzt und zentrale Internetportale eingerichtet werden. Dies würde die Transparenz der Umweltverträglichkeitsprüfung erhöhen und damit auch die jeweiligen Verwaltungsverfahren transparenter machen, heißt es in dem Entwurf. Die Regierung will die Änderungen aufgrund von EU-Vorgaben aber auch zum Anlass nehmen, die Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung insgesamt zu vereinfachen, zu harmonisieren und nutzerfreundlicher zu gestalten, ohne dabei „qualitative Abstriche von den Anforderungen“ vorzunehmen. Dies gelte vor allem für die Vorschriften, nach denen ermittelt wird, ob für ein Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss. Diese bislang sehr offen gefassten Bestimmungen sollen klarere Konturen erhalten, womit auch einem „dringenden Bedürfnis der Praxis“ nachgekommen werde, schreibt die Regierung. Ebenfalls neu und anwenderfreundlicher gefasst werden sollen die Vorschriften über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung. Ziel sei es, die Strukturen und Abläufe dieser Verfahren besser abzubilden und Regelungslücken zu schließen. Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, sollen intransparente, missverständliche oder „nicht vollzugsgerechte“ Bestimmungen grundlegend überarbeitet und neu gefasst werden.
Sicherheitsabkommen mit Ägypten: Ebenfalls an den Innenausschuss soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 11. Juli 2016 zwischen Deutschland und Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich (18/11508) gehen. Ziel des Abkommens ist es, die Wirksamkeit der deutsch-ägyptischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten der organisierten Kriminalität und des Terrorismus und von schweren Straftaten zu steigern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.
Sicherheitskooperation mit Tunesien: Der Innenausschuss soll sich federführend mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 26. September 2016 zwischen Deutschland und Tunesien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich (18/11509) befassen. Ziel des Abkommens ist es, die Wirksamkeit der deutsch-tunesischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten der organisierten und der schweren Kriminalität, des Terrorismus sowie im Bereich der Migration und der technischen Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu steigern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.
Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften: Ebenfalls im Rechtsausschuss federführend beraten werden soll ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches (18/11547), in dem es um die Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften geht. Dazu hatten CDU/CSU und SPD dem Bundestag im Februar einen wortgleichen Gesetzentwurf (18/11161) vorgelegt, der sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet..
Doppelbesteuerungsabkommen mit Turkmenistan: Zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überweisen werden soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 29. August 2016 zwischen Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11557).
Europäische Agentur für Flugsicherheit: Der federführende Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur soll den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 8. Dezember 2016 zwischen Deutschland und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit über den Sitz der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (18/11558) beraten. Durch den Gesetzentwurf soll die Ansiedlung der Agentur in Köln auf eine gesicherte rechtliche Grundlage gestellt werden. Geregelt werden sollen auch die Rechte und Befugnisse der Agentur und ihres Personals in Deutschland.
Personal bei Bahn und Post: Federführend im Haushaltsausschuss beraten werden soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts (18/11559). Die bisherige Möglichkeit für die bei den Postnachfolgeunternehmen im Personalüberhang beschäftigten Beamtinnen und Beamten, mit 55 Jahren ohne Abschlag in Pension gehen zu können, ist zum Jahresende 2016 ausgelaufen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Betroffenen auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, vorzeitig in den
Ruhestand zu treten, sofern sie im Rahmen eines „engagierten Ruhestandes“ für
mindestens zwölf Monate eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst ableisten oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben wollen.
Maßregelrecht bei extremistischen Straftätern: An den federführenden Rechtsausschuss will der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches (Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern) (18/11584) überweisen. Unter anderem soll bei dieser Tätergruppe vermehrt eine elektronische Fußfessel eingesetzt werden können. Ein wortgleicher Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (18/11162) befindet sich bereits im Gesetzgebungsverfahren.
Abzug von Atomwaffen: Der federführende Auswärtige Ausschuss soll sich mit dem Antrag der Linken (18/6808) befassen, Atomwaffen aus Deutschland abzuziehen und eine Neustationierung zu stoppen. Die Fraktion wendet sich gegen die „geplante Stationierung von neuen lenkbaren B 61-62 Atomwaffen in Deutschland“. Diese gefährde als Teil einer erneuerten Doktrin der ,nuklearen Teilhabe' die politische Stabilität in Mittel- und Osteuropa und nehme „das Risiko des Beginns eines erneuten nuklearen Rüstungswettlaufs in Kauf“, schreiben die Abgeordneten. Die Pläne der USA und der Bundesregierung würden die offiziell erklärten Ziele der deutschen Abrüstungspolitik konterkarieren. „Sie torpedieren die Abrüstungsbemühungen auf dem Feld der Nuklearwaffen und müssen als Verstoß gegen den Nichtverbreitungspakt (NPT) betrachtet werden.“ Noch der Koalitionsvertrag 2009 habe den Beitrag Deutschlands zu einer atomwaffenfreien Welt darin gesehen, sich gegenüber den amerikanischen Verbündeten für den Abzug der in Deutschland verbliebenen Atomwaffen einzusetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „den Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland mit der Regierung der USA zu vereinbaren und umgehend einzuleiten“; sowie gegenüber den USA zu verdeutlichen, dass eine Neustationierung von Atomwaffen auf deutschem Boden nicht akzeptiert werde. Außerdem soll die Bundesregierung einen Einsatz von Atomwaffen durch Bundeswehrpersonal weder einüben lassen noch Trägersysteme dafür bereitstellen. Dazu gehöre auch, „umgehend einen Stopp der Bauarbeiten zur Modernisierung der Luftwaffenbasis Büchel zu veranlassen“.
Abschaffung der Zeitumstellung: Der Wirtschaftsausschuss wird sich federführend mit einem weiteren Antrag der Linken (18/10697) beschäftigen, der die Abschaffung der Zeitumstellung zum Ziel hat. Die Bundesregierung wird aufgefordert, der EU-Kommission mitzuteilen, „dass die Bundesrepublik Deutschland eine Abschaffung der EU-weiten verpflichtenden Zeitumstellung wünscht“. Nach Abschaffung der verpflichtenden Zeitumstellung solle die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) für die Bundesrepublik Deutschland dauerhaft eingeführt werden. Die im Vergleich zur astronomisch zutreffenden Standardzeit geforderte Verschiebung der Uhrzeit um eine Stunde nach vorne entspreche „eher den in die zweite Tageshälfte hinein verschobenen Aktivphasen der soziokulturell geprägten Tagesrhythmen des größten Teils der Bevölkerung“, begründen die Abgeordneten ihren Antrag. Unter Berufung auf eine Analyse des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) schreibt die Linksfraktion, ein Einspareffekt sei heute nicht oder allenfalls marginal nachweisbar. Dafür habe das TAB auf Anpassungsschwierigkeiten für viele Menschen durch den geänderten Tagesrhythmus hingewiesen.
Sicherstellung des Mindestlohns: Im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten werden soll ein weiterer Antrag der Linken mit dem Ziel, einen armutsfesten, gesetzlichen Mindestlohn sicherzustellen (18/11599).
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag: Der Umweltausschuss soll federführend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsannex) (18/11530) beraten. Mit der Anlage VI („Liability Arising From Environmental Emergencies“) zum Haftungsannex, die am 14. Juni 2005 in Stockholm vereinbart wurde, hat sich die Konsultativtagung des Antarktis-Vertrags erstmals auf Haftungsregeln für private und staatliche Akteure bei umweltgefährdenden Notfällen in der Antarktis verständigt. Vorausgegangen waren mehr als 13-jährige Verhandlungen, in denen sich die Bundesrepublik als wichtiger Akteur im Bereich der Antarktisforschung und des antarktischen Umweltschutzes für einen effektiven und praktikablen Haftungsmechanismus eingesetzt hatte. Ebenfalls überwiesen wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Unfällen (18/11529). Geplant ist, deutsche Betreiber, die in der Antarktis tätig sind, zu Vorsorgemaßnahmen zu verpflichten. Außerdem müssen laut Entwurf im Falle eines „umweltgefährdenden Notfalls“ sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen und das Ereignis beim Umweltbundesamt und dem Antarktis-Sekretariat gemeldet werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten gewertet und mit Bußgeldern belegt werden. Bei vorsätzlichen Handlungen, die etwa mit der Gefährdung von Leben und Gesundheit Dritter beziehungsweise der nachhaltigen Schädigung der Tier- und Pflanzenwelt der Antarktis einhergehen, sind auch Geld- und Freiheitsstrafen möglich. Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme bei zwei Ordnungswidrigkeitstatbeständen und der gesamten Strafvorschrift Probleme mit Blick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und bittet um Prüfung. Die Bundesregierung erwidert in ihrer Gegenäußerung, dass nach einer Prüfung keine derartigen Bedenken bestünden.
Chancen für neue Betriebe: Im Ernährungs- und Landwirtschaftsausschuss beraten werden soll ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/11601), ein Bundesprogramm „Zugang zu Land - Chancen für neue Betriebe ermöglichen“ einzurichten.
Arzneimittelversorgung: Ein weiterer Antrag der Grünen (18/11607), die Arzneimittelversorgung an Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten zu orientieren, und zwar „heute und in Zukunft“, soll an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. (vom/23.03.2017)