Parlament

Suche nach der richtigen Balance im Urheberrecht für die digitale Welt

Vier Männer und zwei Frauen stehen vor einer Statue mit der Aufschrift Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung DGG.

Matthias Ulmer, Ansgar Heveling, DGG-Vorsitzender Günter Krings, Julia Reda, Stefan Heck und Judith Steinbrecher vor Beginn des Berliner Forums (© picture-alliance)

Über das Thema „Harmonisierung des Urheberrechts – Konflikte in einer digitalen Wissensgesellschaft“ haben Politiker, Wissenschaftler, Verwaltungsfachleute und Rechtsanwälte am Mittwoch, 29. März 2017, auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) im Deutschen Bundestag diskutiert.

Die zweistündige Veranstaltung führte die Vielschichtigkeit des Rechtsgebiets sowie die allseitige Unzufriedenheit mit dem derzeitigen Regelwerk vor Augen. Es wurde deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber angesichts des technologischen Fortschritts, der täglich millionenfach praktizierten Nutzungsvorgänge und der gleichzeitigen Unsicherheit der Rechtslage ist.

Dabei gingen die Meinungen darüber auseinander, wie die richtige Balance zu schaffen sei zwischen nutzerfreundlichen Zugangsrechten einerseits und angemessenen Lizenz- und Bezahlschranken zum Schutz der Rechteinhaber und Wissenschaftsautoren andererseits. Einigkeit bestand darin, dass im Forschungs- und Bildungsbereich die Nutzung ausgewählter Inhalte auch ohne vorherige Einwilligung des Rechteinhabers möglich sein soll.

Pauschalvergütung oder Einzelabrechnung?

Judith Steinbrecher, Bereichsleiterin Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht beim Branchenverband Bitkom, und Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verlegerausschusses des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Verleger und Geschäftsführer des Eugen-Ulmer-Verlags, mahnten an, nun rasch Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen, da Investitionen sonst ausblieben.

Abgesehen von Inhalten, deren Entstehung mit öffentlichen Mitteln ermöglicht wurde, müssten außerdem bei der Nutzung von Werken ausreichende Einnahmen erzielt werden, um innovative und qualitativ hochwertige Angebote entwickeln zu können. Steinbrecher plädierte für ein System der Einzelabrechnungen pro Werk und Nutzungsvorgang anstelle der Pauschalvergütung.

Technisch sei dies machbar. Man müsse lediglich die nötigen Informationen über Lizenzen und Abrechnungen in den Datenbanken hinterlegen, beispielsweise Nutzungsbedingungen für Literatur, die in Semesterapparaten genutzt werden kann. „Eine pauschale Abrechnung ist das falsche Signal. Die Nutzer wollen qualitativ hochwertige Produkte“, sagte sie.

Zwischen Vergütungsschranken und Aufwand

Ulmer unterstrich das Interesse der Verlage, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, die sowohl den Bedürfnissen von Universitäten als auch den Interessen von Verlagen und Autoren Rechnung trägt. Er plädierte eindringlich dafür, gemeinsam einen nachhaltigen Markt aufzubauen – und keine Fronten etwa zwischen Verlagen und Gesetzgebung aufzuziehen. „Die Verlage stehen bereit, vernünftige Angebote zu machen“, sagte Ulmer.

Während die Befürworter der Einzelabrechnung unterstrichen, dass eine angemessene Vergütung die Nutzungshäufigkeit eines Werkes spiegeln müsse, warnten die Befürworter der Pauschalvergütung, der administrative Aufwand dürfe die Möglichkeiten von Wissenschafts- und Kultureinrichtungen nicht übersteigen. Prof. Dr. Eva Obergfell, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin, wies auf das rechtliche Dilemma zwischen Vergütungsschranken und Verwaltungsaufwand hin.

Urheberrechtsschutz als eine europäische Angelegenheit

Es war unter allen Diskussionsteilnehmern unumstritten, wie sehr urheberrechtliche Fragen einer europäischen Antwort bedürfen. Julia Reda, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Berichterstatterin Urheberrecht des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, erklärte, dass im Netzzeitalter nationale Alleingänge nicht sinnvoll seien und verwies auf die international ausgerichteten Universitäten, die Studenten aus aller Welt anzögen. Sie plädierte dafür, das Urheberrecht auf europäischer Ebene zu regeln.

So sollen mit dem Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vom September 2016 verbindliche Ausnahmeregelungen für Forschungsorganisationen, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen des kulturellen Erbes geschaffen werden. Der Gesetzgebungsprozess der EU werde allerdings noch mehrere Jahre dauern, erklärte Reder. So lange könnte  Universitäten und Schulen nicht warten.

„Davon kann die EU-Debatte profitieren“

Einigkeit bestand daher darin, dass trotz der europäischen Dimension des Themas, parallel bereits an einer nationalen Lösung gearbeitet werden solle, die als europäischer Beitrag verstanden werden und schließlich in einem gemeinsamen europäischen Rahmen aufgehen könne – auch auf die Gefahr hin, dass die nationale Regelung bald schon wieder überholt sei, so Obergfell. Man solle sich die Rolle des Trendsetters zutrauen. „Davon kann die EU-Debatte profitieren.“

Mit dem Entwurf zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissenschaftsgesellschaft liege nun seit einigen Monaten in Deutschland eine Neuregelung zu urheberrechtlichen Nutzungshandlungen in den Bereichen Bildung und Wissenschaft vor, mit dem man weiterarbeiten könne, so Dr. Stefan Heck, Berichterstatter Urheberrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der Entwurf sei systematischer und nutzerfreundlicher als die bisherigen Regelungen und trage den besonderen Anliegen von Bildung und Forschung Rechnung.

Moderiert wurde die Veranstaltung vom CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling, Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages, Obmann im Ausschuss für Kultur und Medien und Vorstandsmitglied der DGG. (ll/31.03.2017) 

Liste der Diskussionsteilnehmer

  • Dr. Stefan Heck, Mitglied des Deutschen Bundestages, Berichterstatter Urheberrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
  • Prof. Dr. Eva Obergfell, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Humboldt-Universität zu Berlin
  • Julia Reda, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Berichterstatterin Urheberrecht des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments
  • Judith Steinbrecher, Bereichsleiterin Gewerblicher Rechtsschutz & Urheberrecht der Bitkom e.V.
  • Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verlegerausschusses des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Verleger und Geschäftsführer des Eugen-Ulmer-Verlags, Stuttgart

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