Aufwendungen für Nato-Hauptquartiere im eigenen Land
Deutschland soll künftig die Aufwendungen für die Instandsetzung und Instandhaltung der Infrastruktur von Nato-Hauptquartieren im eigenen Land zur Hälfte selbst übernehmen. Diese im Zusammenhang mit der Reform der Nato-Kommandostruktur im Jahre 2011 beschlossene Regelung will die Bundesregierung gesetzlich fixieren und hat dazu einen Gesetzentwurf (18/11280) am Donnerstag, 9. März 2017 vorgelegt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben und die Vorlage an den Verteidigungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Zur Begründung des Entwurfs heißt es, entsprechend eines Beschlusses des Nato-Rates sollen die Kosten für Liegenschaftsinstandsetzung und -haltung der Hauptquartiere nicht mehr – wie bisher – ausschließlich von der Nato getragen, sondern zwischen der Nato und dem jeweiligen Aufnahmestaat hälftig aufgeteilt werden.
Aufteilung der Infrastrukturkosten führt zu Einsparungen
Nach Aussage der Bundesregierung führt die Aufteilung der Infrastrukturkosten zu Einsparungen im Bundeshaushalt. Den Mehrausgaben des Bundes bei hälftiger Übernahme der Infrastrukturkosten für die sich im Bundesgebiet befindlichen Nato-Hauptquartiere der Nato-Kommandostruktur in Höhe von jährlich 0,2 Millionen Euro stünden Einsparungen in Höhe von jährlich 1,72 Millionen Euro entgegen.
Diese würden sich daraus ergeben, dass die Regelung der hälftigen Übernahme der Kosten für alle Aufnahmestaaten von Nato-Hauptquartieren gelte, wodurch im Nato-Militärhaushalt jährlich insgesamt 11,8 Millionen Euro eingespart werden könnten, an denen Deutschland gemäß seinem Beitragsanteil mit zurzeit 14,65 Prozent partizipiere. (hau/09.03.2017)