Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Somalia erörtert
Über die von der Bundesregierung geplante Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta hat der Bundestag am Freitag, 31. März 2017, debattiert. Den Antrag der Bundesregierung (18/11621) überwies das Parlament im Anschluss an den federführenden Auswärtigen Ausschuss.
Sicherung von Transportwegen
Zur Begründung des Antrags schreibt die Regierung, das Horn von Afrika sei eine volatile Region mit großem zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Konfliktpotenzial und mittelbaren Risiken für die Sicherheit in Europa und für europäische Interessen. Infolge der fortschreitenden Globalisierung und Zunahme des internationalen Handels seien sichere Transportwege über See für Deutschland und die Europäische Union von elementarer Bedeutung. Die Bedrohung durch Piraterie in der Region habe in den letzten Jahren zwar aufgrund des Engagements der internationalen Gemeinschaft stark abgenommen. Dies sei auf mehrere Faktoren zurückzuführen, zu denen neben der militärischen Präsenz auch durch Selbstschutzmaßnahmen der Industrie, einschließlich des Einsatzes privater bewaffneter Sicherheitsteams an Bord von Handelsschiffen, zählen würden. „Für eine nachhaltige Sicherung der Freiheit der Seewege kommt es nun vor allem darauf an, den Fortschritt beim Aufbau staatlicher Strukturen in Somalia, einschließlich des Aufbaus der Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden an Land und zur See, weiter voranzutreiben“, schreibt die Bundesregierung.
Ziel bleibe, die somalischen Behörden in die Lage zu versetzen, die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet einschließlich des angrenzenden Küstenmeers autonom auszuüben. „Die demokratischen Fortschritte bei den Parlamentswahlen und der abschließenden Wahl des neuen somalischen Präsidenten am 8. Februar 2017 sind ermutigende Teilerfolge.“ Einsatzgebiet von Atalanta sind laut Antrag die somalischen Küstengebieten sowie Meeresgebiete vor der Küste Somalias und der Nachbarländer. Die bis zu 600 entsendeten Bundeswehrsoldaten dürften außerdem bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen der Piraten am Strand Somalias vorgehen. „Sie werden hierfür nicht am Boden eingesetzt“, heißt es im Antragstext weiter. Der Einsatz erfolge auf Grundlage des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sowie Beschlüssen des Rates der EU. Er ist befristet bis Ende Mai 2018, die Kosten beziffert die Bundesregierung auf knapp 63 Millionen Euro. (hau/ahe/31.03.2017)