Antrag zum Schutz der Rechte indigener Völker abgelehnt
Der Bundestag hat einen Antrag (18/4688) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz der Rechte von indigenen Völkern am Donnerstag, 23. März 2017, abgelehnt. Die Abgeordneten votierten mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Vorlage. Der Entschiedung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18/11569) zugrunde.
Grüne: ILO-Konvention ratifizieren
In dem Antrag fordern die Grünen den Bundestag auf, umgehend die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker zu ratifizieren. „Deutschland sollte das Jahr des Vorsitzes im Menschenrechtsrates dazu nutzen und längst überfällige Ratifikationen auf den Weg bringen“, schreibt die Fraktion.
Deutschland habe zwar 2007 der Konvention 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zugestimmt, sie aber nicht ratifiziert. Die Argumentation, dass Deutschland sich bereits aktiv für die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Volker eingesetzt habe, gleiche dies nicht aus, da nur die ILO-Konvention 169 rechtlich verbindlich sei. (sas/23.03.2017)